Service

Verlängerung eines Jagdscheins

persönlich

Personliche Vorsprache ist möglich.

Dortmunder Bürgerinnen und Bürger können die Verlängerung eines Jagdscheines beantragen.

weitere Informationen zur Leistung

Umwelt, Nachhaltigkeit & Klimaschutz

Online-Services und Formulare

Gebühren

Jahresjagdschein: 35,00 Euro

Zweijahresjagdschein: 50,00 Euro

Dreijahresjagdschein: 65,00 Euro

Weitere Gebühren (z. B. Jugend-, Tages- und Falknerjagdscheine) sind zu erfragen.

Die Bezahlung der Verwaltungsgebühren mit Bargeld ist ausschließlich über den im Dienstgebäude installierten Kassenautomaten mögich. Außerdem besteht die Möglichkeit die Gebühren bargeldlos per EC-Karte zu bezahlen.

Informationsblätter

Fristen

Die Ausstellung erfolgt bei Antragstellung, falls alle notwendigen Unterlagen vorliegen! Ist der Jagdscheininhaber nach Dortmund zugezogen, muss zunächst die persönliche Zuverlässigkeit des Jagdscheininhabers überprüft werden. Die Bearbeitungszeit beträgt dann ca. 2-3 Wochen. Eine rechtzeitige Beantragung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Besitz eines Jagdscheins.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage für die Verlängerung und Erstausstellung von Jagdscheinen sind die §§ 15ff Bundesjagdgesetz vom 29.09.1976 in Verbindung mit § 17 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen vom 07.12.1994 sowie die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.2001 in der z.Z gültigen Fassung.

Kontakt

Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Jagd- und Fischereibehörde

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Brückstr. 45
44135 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
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    Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich!

    Weitere Services

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    Unsere Themenseite „Altkleider“ informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH) – hier erhalten Sie Links & weitere Informationen.

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    Hier finden Sie Details zum Altlastenkataster in Dortmund: Wir erteilen Informationen & beraten rund um Themen wie schädliche Bodenveränderungen.

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    Wir informieren über die Amtliche Basiskarte (ABK), welche auf dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) basiert – Details hier.

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    Amtliche Grenzanzeige

    Die Grundstücksgrenze wird aufgrund des amtlichen Katasternachweises in die Örtlichkeit übertragen & dem Antragsteller vor Ort angezeigt. Mehr – hier.

    Änderung der Lagebezeichnung

    Antrag auf Änderung der Lagebezeichnung eines Grundstücks im Liegenschaftskataster und Grundbuch ist beim Katasteramt zu stellen – mehr Details hier.

    Änderung der Nutzungsart

    Wir informieren zur Änderung der Nutzungsart (tatsächliche Nutzung eines Grundstücks) im Liegenschaftskataster, Grundbuch & für die Finanzverwaltung.