Benutzung eines Gewässers
Unter der Benutzung eines Gewässers versteht man u.a. die Entnahme, das Einleiten, das Aufstauen aus dem oder in das Grundwasser oder Oberflächengewässer. Dazu zählt auch das Einbringen von Stoffen, die eine Beeinträchtigung der Wasserqualität besorgen lassen wie z.B. das Verfüllen von Tiefenbrunnen oder der Einbau von RC-Material. All diese Benutzungen sind erlaubnis- oder zustimmungs- oder anzeigepflichtig. Die hierfür zuständige Stelle beim Umweltamt ist die Untere Wasserbehörde.