Service

Benutzung eines Gewässers

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Schriftlicher Kontakt ist möglich.

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Unter der Benutzung eines Gewässers versteht man u.a. die Entnahme, das Einleiten, das Aufstauen aus dem oder in das Grundwasser oder Oberflächengewässer. Dazu zählt auch das Einbringen von Stoffen, die eine Beeinträchtigung der Wasserqualität besorgen lassen wie z.B. das Verfüllen von Tiefenbrunnen oder der Einbau von RC-Material. All diese Benutzungen sind erlaubnis- oder zustimmungs- oder anzeigepflichtig. Die hierfür zuständige Stelle beim Umweltamt ist die Untere Wasserbehörde.

Umwelt, Nachhaltigkeit & Klimaschutz

Online-Services und Formulare

Gebühren

Landesgebührenordnung

Unterlagen

Antragsunterlagen werden zurzeit überarbeitet

Voraussetzungen

Grundstück liegt im Stadtgebiet Dortmund

Einleit- und Entnahmemengen (mehr als 600.000 m³/a Bezirksregierung Arnsberg)

Rechtsgrundlagen

§ 9 und § 46 ff Wasserhaushaltsgesetzt (WHG)

Kontakt

Stadt Dortmund - Umweltamt - Gewässerbewirtschaftung

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Brückstr. 45
44135 Dortmund
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