Service

Erstbeantragung eines Fischereischeins

persönlich

Personliche Vorsprache ist möglich.

online

Dortmunder Bürgerinnen und Bürger können einen Jahres- oder Fünfjahresfischereischein beantragen, wenn sie eine entsprechende Fischerprüfung abgelegt haben. Jugendliche können ab dem 10. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr auch ohne eine abgelegte Fischerprüfung einen Jugendfischereischein ausgestellt bekommen.

Die Ausstellung erfolgt sofort bei Antragstellung. Zur schnelleren Bearbeitung können Sie sich das untenstehende Antragsformular (PDF) ausdrucken und ausgefüllt mit den anderen Unterlagen zur unteren Fischereibehörde mitbringen.

Umwelt, Nachhaltigkeit & Klimaschutz

Online-Services und Formulare

Gebühren

Jahresfischereischein 16,00 Euro

Fünfjahresfischereischein 48,00 Euro

Jugendfischereischein 8,00 Euro

Die Bezahlung der Verwaltungsgebühren mit Bargeld ist ausschließlich über den im Dienstgebäude installierten Kassenautomaten mögich. Außerdem besteht die Möglichkeit die Gebühren bargeldlos per EC-Karte zu bezahlen.

Unterlagen

Jahres- oder Fünfjahresfischereischeines:

  • Prüfungszeugnis
  • ausgefüllter Antrag (bei Jugendlichen Unterschrift des Erziehungsberechtigten)
  • Lichtbild
  • Personalausweis oder Pass

Jugendfischereischeines:

  • ausgefüllter Antrag mit Unterschrift des Erziehungsberechtigten
  • Lichtbild
  • Personalausweis, Kinderausweis oder Geburtsurkunde

Voraussetzungen

Der 1. Wohnsitz muss in Dortmund liegen.

Weitere Voraussetzungen unter "Notwendige Unterlagen".

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage für die Erstausstellung von Fischereischeinen sind die §§ 31ff des Landesfischereigesetzes Nordrhein-Westfalen vom 22.06.94 sowie die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.01 in der z.Z. gültigen Fassung.

Kontakt

Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Jagd- und Fischereibehörde

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Brückstr. 45
44135 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
  • NRW - informierBar
  • Erreichbarkeit
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      bis und bis
    • Freitag
      Geschlossen
    • Samstag
      Geschlossen
    • Sonntag
      Geschlossen

    Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich!

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    Wir informieren über die Amtliche Basiskarte (ABK), welche auf dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) basiert – Details hier.

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    Amtliche Grenzanzeige

    Die Grundstücksgrenze wird aufgrund des amtlichen Katasternachweises in die Örtlichkeit übertragen & dem Antragsteller vor Ort angezeigt. Mehr – hier.

    Änderung der Lagebezeichnung

    Antrag auf Änderung der Lagebezeichnung eines Grundstücks im Liegenschaftskataster und Grundbuch ist beim Katasteramt zu stellen – mehr Details hier.

    Änderung der Nutzungsart

    Wir informieren zur Änderung der Nutzungsart (tatsächliche Nutzung eines Grundstücks) im Liegenschaftskataster, Grundbuch & für die Finanzverwaltung.