Erstbeantragung eines Fischereischeins

Dortmunder Bürger*innen können einen Jahres- oder Fünfjahresfischereischein beantragen, wenn sie eine entsprechende Fischerprüfung abgelegt haben. Jugendliche können ab dem 10. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr auch ohne eine abgelegte Fischerprüfung einen Jugendfischereischein ausgestellt bekommen.

Die Ausstellung erfolgt sofort bei Antragstellung. Zur schnelleren Bearbeitung können Sie sich das Antragsformular (PDF) ausdrucken und ausgefüllt mit den anderen Unterlagen zur unteren Fischereibehörde mitbringen.

Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, vorab einen Termin zur Beantragung unter der Telefonnummer 0231 50-25422 zu vereinbaren.

Umwelt, Nachhaltigkeit & Klimaschutz

Kontakt

Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Jagd- und Fischereibehörde

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