Erteilung eines Sonderfischereischeins
Personliche Vorsprache ist möglich.
Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung nicht in der Lage sind, die Fischerprüfung abzulegen, haben die Möglichkeit, einen Sonderfischereischein zu beantragen.
Nähere Einzelheiten sind bei der Unteren Fischereibehörde zu erfragen.
Gebühren
Jahressonderfischereischein 16,00 €
Fünfjahressonderfischereischein 48,00 €
Die Bezahlung der Verwaltungsgebühren mit Bargeld ist ausschließlich über den im Dienstgebäude installierten Kassenautomaten mögich. Außerdem besteht die Möglichkeit die Gebühren bargeldlos per EC-Karte zu bezahlen.
Links
Voraussetzungen
Der 1. Wohnsitz des Antragstellers muss in Dortmund liegen.
Der/die Antragsteller*in ist nicht in der Lage, auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung die Fischerprüfung abzulegen.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage für die Erteilung von Sonderfischereischeinen ist der § 32 des Landesfischereigesetzes Nordrhein-Westfalen vom 22.06.94 sowie die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.01 in der z.Z. gültigen Fassung.
Kontakt
Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Jagd- und Fischereibehörde
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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Montagbis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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FreitagGeschlossen
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich!
Kontakt
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