Baumschutz
Personliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Eine hohe Anzahl an täglich eingehenden Fällanträgen in Kombination mit krankheitsbedingt hohen Ausfallzeiten und dem Urlaubszeitraum führt leider zu starken Verzögerungen in der Bearbeitungszeit bereits vorliegender sowie neu eingehender Anträge. Es ist mit Bearbeitungszeiten von mindestens 12 Wochen zu rechnen. Wir bitten in diesem Zeitraum von Nachfragen zum Stand der Bearbeitung abzusehen.
- Umsetzen der Baumschutzsatzung
- Schutz und Erhalt des Baumbestandes im Innenbereich zur
- Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes
- Gestaltung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes
- Abwehr schädlicher Einwirkungen
- Verbesserung des Stadtklimas und der kleinklimatischen Verhältnisse
- Erhalt eines artenreichen Baumbestandes
- Schaffen von Zonen der Ruhe und Erholung
- Erhalt der Lebensräume für Tiere
Online-Services und Formulare
Gebühren
Bescheide nach der Baumschutzsatzung sind gebührenpflichtig. Anzahl der Bäume ohne Ortsbesichtigung / mit Ortsbesichtigung
1 Baum 80 € / 100 €
2-3 Bäume 92 € / 113 €
4-6 Bäume 102 € / 123 €
7-10 Bäume 111 € / 132 €
11-20 Bäume 122 € / 142 €
über 20 Bäume 131 € / 154 €
Links
Unterlagen
Erforderliche Angaben bei einem Antrag:
Gattung des Baumes (Eiche, Buche etc.), Stammumfang in 1 m Höhe vom Erdboden gemessen,
Lageplan mit Eintrag des Baumstandorts und etwaiger übriger geschützter Bäume,
Begründung des Wunsches auf Fällung oder Beschneidung,
zweckmäßig: Fotos
Fristen
Unter der Voraussetzung der Vollständigkeit der Angaben im Antrag ist mit einem Bescheid innerhalb von 4
Wochen zu rechnen.
Das Umweltamt muss bei unvollständigen Antragsangaben die noch fehlenden Unterlagen schriftlich nachfordern. In diesen Fällen kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.
Voraussetzungen
Um eine Genehmigung zur Fällung oder zum Schnitt geschützter Bäume zu erwirken, ist ein formloser schriftlicher Antrag an das Umweltamt Dortmund, Brückstr. 45, 44135 Dortmund zu richten.
Bei Bauvorhaben auf Grundstücken mit geschütztem Baumbestand ist ein Lageplan mit den u.g. Angaben beim Bauantrag mit einzureichen. Dieser Lageplan muss auch die geschützen Bäume auf Nachbargrundstücken darstellen, deren Wurzelwerk und/oder Krone in das Baugrundstück hineinragen.
Rechtsgrundlagen
§ 49 Landesnaturschutzgesetz; Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund (Baumschutzsatzung) in der Fassung vom
02.06.2006
Kontakt
Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Naturschutzbehörde - Baumschutz
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich!
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