Baumschutz
Personliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Die Stelle für die Annahme, Bearbeitung von Baumfällanträgen und Anträgen für Rückschnittmaßnahmen ist bis auf Weiteres nicht besetzt.
Aktuell können im Schwerpunkt nur Anträge, bei denen akute Unfallgefahren zu erkennen sind, bearbeitet werden. Es erfolgen in diesen Fällen eine baumschutzfachliche Prüfung des Antragsgegenstandes und eine formlose Rückmeldung per Mail. Der formale Bescheid zur fachlichen Entscheidung sowie der Gebührenbescheid gehen dem/der Antragstellenden zu einem späteren Zeitpunkt unaufgefordert zu.
Aktuell liegt bereits ein hoher Arbeitsrückstand in der Bescheidung von Anträgen vor; täglich gehen weitere Anträge ein. Es kommt demnach bis mindestens zum Ende des ersten Quartals des Jahres 2025 weiterhin zu starken Verzögerungen bei der Bearbeitung. Dies gilt für bereits vorliegende sowie neu eingehende Anträge. Die Bearbeitungszeiten liegen aktuell bei mehr als vier Monaten.
Nachfragen zum Sachstand von Anträgen können aufgrund der bestehenden Vakanz nicht beantwortet werden. Wir danken für Ihr Verständnis.
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die Vorgaben der Dortmunder Baumschutzsatzung ihre Gültigkeit behalten und Fäll-/Rückschnittgenehmigungen bei der unteren Naturschutzbehörde einzuholen sind.
- Umsetzen der Baumschutzsatzung
- Schutz und Erhalt des Baumbestandes im Innenbereich zur
- Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes
- Gestaltung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes
- Abwehr schädlicher Einwirkungen
- Verbesserung des Stadtklimas und der kleinklimatischen Verhältnisse
- Erhalt eines artenreichen Baumbestandes
- Schaffen von Zonen der Ruhe und Erholung
- Erhalt der Lebensräume für Tiere
Online-Services und Formulare
Gebühren
Bescheide nach der Baumschutzsatzung sind gebührenpflichtig. Anzahl der Bäume ohne Ortsbesichtigung / mit Ortsbesichtigung
1 Baum 80 € / 100 €
2-3 Bäume 92 € / 113 €
4-6 Bäume 102 € / 123 €
7-10 Bäume 111 € / 132 €
11-20 Bäume 122 € / 142 €
über 20 Bäume 131 € / 154 €
Links
Unterlagen
Erforderliche Angaben bei einem Antrag:
- Gattung des Baumes (Eiche, Buche etc.), Stammumfang in 1 m Höhe vom Erdboden gemessen,
- Lageplan mit Eintrag des Baumstandorts und etwaiger übriger geschützter Bäume,
- Begründung des Wunsches auf Fällung oder Beschneidung,
- zweckmäßig: Fotos
Fristen
Unter der Voraussetzung der Vollständigkeit der Angaben im Antrag ist mit einem Bescheid innerhalb von 4 Wochen zu rechnen.
Das Umweltamt muss bei unvollständigen Antragsangaben die noch fehlenden Unterlagen schriftlich nachfordern. In diesen Fällen kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.
Voraussetzungen
Um eine Genehmigung zur Fällung oder zum Schnitt geschützter Bäume zu erwirken, ist ein formloser schriftlicher Antrag an das Umweltamt Dortmund, Brückstr. 45, 44135 Dortmund zu richten.
Bei Bauvorhaben auf Grundstücken mit geschütztem Baumbestand ist ein Lageplan mit den u.g. Angaben beim Bauantrag mit einzureichen. Dieser Lageplan muss auch die geschützen Bäume auf Nachbargrundstücken darstellen, deren Wurzelwerk und/oder Krone in das Baugrundstück hineinragen.
Rechtsgrundlagen
§ 49 Landesnaturschutzgesetz; Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund (Baumschutzsatzung) in der Fassung vom 02.06.2006
Kontakt
Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Naturschutzbehörde - Baumschutz
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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Montagbis und bis
-
Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich!
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