Baumschutz

Hinweis
Aktueller Hinweis

Die Stelle für die Annahme, Bearbeitung von Baumfällanträgen und Anträgen für Rückschnittmaßnahmen ist bis auf Weiteres nicht besetzt.
Aktuell können im Schwerpunkt nur Anträge, bei denen akute Unfallgefahren zu erkennen sind, bearbeitet werden. Es erfolgen in diesen Fällen eine baumschutzfachliche Prüfung des Antragsgegenstandes und eine formlose Rückmeldung per Mail. Der formale Bescheid zur fachlichen Entscheidung sowie der Gebührenbescheid gehen dem/der Antragstellenden zu einem späteren Zeitpunkt unaufgefordert zu.

Aktuell liegt bereits ein hoher Arbeitsrückstand in der Bescheidung von Anträgen vor; täglich gehen weitere Anträge ein. Es kommt demnach bis mindestens zum Ende des ersten Quartals des Jahres 2025 weiterhin zu starken Verzögerungen bei der Bearbeitung. Dies gilt für bereits vorliegende sowie neu eingehende Anträge. Die Bearbeitungszeiten liegen aktuell bei mehr als vier Monaten.
Nachfragen zum Sachstand von Anträgen können aufgrund der bestehenden Vakanz nicht beantwortet werden. Wir danken für Ihr Verständnis.

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die Vorgaben der Dortmunder Baumschutzsatzung ihre Gültigkeit behalten und Fäll-/Rückschnittgenehmigungen bei der unteren Naturschutzbehörde einzuholen sind.

  • Umsetzen der Baumschutzsatzung
  • Schutz und Erhalt des Baumbestandes im Innenbereich zur
  • Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes
  • Gestaltung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes
  • Abwehr schädlicher Einwirkungen
  • Verbesserung des Stadtklimas und der kleinklimatischen Verhältnisse
  • Erhalt eines artenreichen Baumbestandes
  • Schaffen von Zonen der Ruhe und Erholung
  • Erhalt der Lebensräume für Tiere

Umwelt, Nachhaltigkeit & Klimaschutz

Kontakt

Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Naturschutzbehörde - Baumschutz

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