Erteilung einer Abfallerzeugernummer
Für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen benötigt der Abfallerzeuger eine behördliche Nummer. Diese kann für den Betriebsstandort, aber auch für einzelne Baustellen beantragt werden. Wird eine Abfallerzeugernummer vergeben, nimmt die Untere Abfallwirtschaftsbehörde gleichzeitig auch die Datenpflege im bundesweiten Abfallüberwachungssystem (ASYS) vor.