Service

Jägerprüfung

persönlich

Personliche Vorsprache ist möglich.

Sie können sich für die Jägerprüfung bei der unteren Jagdbehörde in Dortmund anmelden, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Dortmund haben. Jugendliche müssen mindestens 15 Jahre alt sein und den Antrag vom Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen.

Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, vorab einen Termin zur Anmeldung unter der Telefonnummer 0231 50-25422 zu vereinbaren.

Prüfungstermine werden durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz festgesetzt und in der Tagespresse bekannt gegeben. In Dortmund werden verschiedene Vorbereitungslehrgänge auf die Jägerprüfung angeboten. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung muss spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung bei der Unteren Jagdbehörde eingereicht werden.

Umwelt, Nachhaltigkeit & Klimaschutz

Online-Services und Formulare

Gebühren

Prüfungsgebühr: 250 €

Die Bezahlung der Verwaltungsgebühren mit Bargeld ist ausschließlich über den im Dienstgebäude installierten Kassenautomaten mögich. Außerdem besteht die Möglichkeit die Gebühren bargeldlos per EC-Karte zu bezahlen.

Informationsblätter

Links

Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag (bei Jugendlichen Unterschrift des Erziehungsberechtigten)
  • ein Nachweis einer Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern;
  • ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur "Kundigen Person" nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004;
  • ein amtliches Führungszeugnis (gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz), das nicht älter als 6 Monate sein darf.

Fristen

Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens zwei Monate vor dem Termin der schriftlichen Prüfung einzureichen.

Voraussetzungen

Vollendung des fünfzehnten Lebensjahres.

Rechtsgrundlagen

Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes vom 31.03.2010 in Verbindung mit § 17 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen vom 07.12.1994 in der z. Z. gültigen Fassung sowie der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.2001 in der z. Z. gültigen Fassung.

Kontakt

Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Jagd- und Fischereibehörde

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Brückstr. 45
44135 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
  • NRW - informierBar
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      bis und bis
    • Freitag
      Geschlossen
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      Geschlossen
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      Geschlossen

    Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich!

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