Lebensmittelbelehrung
Personliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Wer gewerbsmäßig Lebensmittel verarbeiten will, muss vorher durch das Gesundheitsamt über die gesundheitlichen Voraussetzungen für diese Arbeit mündlich und schriftlich belehrt werden. Die Bescheinigung darüber darf vor erstmaliger Aufnahme der Arbeit nicht älter als drei Monate sein (§ 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz).
Das Gesundheitsamt der Stadt Dortmund ist nur für Personen zuständig, die ihre Tätigkeit innerhalb des Gebietes der Stadt Dortmund ausüben.
Über den aufgeführten Link geht es zur kostenpflichtigen Anmeldung zur Online-Belehrung. Bitte beachten Sie die unten aufgeführten Regelungen für ehrenamtlich Tätige und Schüler*innen.
Onlinebelehrung:
Sie können die Belehrung von zu Hause, an Ihrem Arbeitsplatz oder wo immer es für Sie passend ist durchführen. Dazu benötigen Sie einen PC, ein Notebook, ein Tablet oder ein ähnliches Gerät sowie eine stabile Internetverbindung. Die Videoidentifikation erfolgt über das Kommunikationstool ginlo (Google Play Store und App Store für IOS). Von Anbietern wie WhatsApp, Signal und Facetime sehen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen ab.
Belehrung in Präsenz:
Wir bitten Sie, diesen Service vorrangig online zu nutzen. In Ausnahmefällen bieten wir Belehrungen im Gesundheitsamt der Stadt Dortmund, Hoher Wall 9-11 in 44137 Dortmund an. Die Belehrung dauert etwa eine Stunde und findet montags und mittwochs um 10:00 Uhr statt. Bitte melden Sie sich telefonisch zur Präsenzbelehrung an unter: 0231 50-23603 oder 0231 50-23606.
Ehrenamtlich Tätige:
Bitte melden Sie sich per E-Mail an. Geben Sie dabei ihren Namen, den Vornamen, das Geburtsdatum, ihre Anschrift und ihre Rufnummer an. Fügen Sie außerdem eine schriftliche Bestätigung der ehrenamtlichen Tätigkeit an: lebensmittelbelehrungen@stadtdo.de
Schüler*innen:
Schüler*innen, die zur Ableistung eines Schulpraktikums eine Belehrung benötigen, wenden sich an ihre Schule. Die Schule bekommt dann alle weiteren Informationen.
Zweitschrift der Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz:
Ihre Bescheinigung über die Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz ist nicht mehr auffindbar bzw. abhandengekommen, dann haben Sie die Möglichkeit eine Zweitschrift zu beantragen. Vorausssetzung hierfür ist, dass der Termin der Erstbelehrung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt. Für die Zweitschrift wird eine Verwaltungsgebühr von 10,00 € erhoben. Zur Überprüfung der Daten wird bei der Aushändigung der Zweitschrift ein Ausweisdokument benötigt.
Online-Services und Formulare
Gebühren
(Online-/Präsenz-) Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz: 25,00 €
Belehrung für ein Ehrenamt: 15,00 €
Belehrung für Schüler*innen: 15,00 €
Zweitschrift: 10,00 €
Sie können die Gebühr per Giropay (Onlineüberweisung), Kreditkarte, PayDirekt oder PayPal bezahlen.
Links
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass für Dortmunder Bürger*innen
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung für auswärtige Bürger*innen
Rechtsgrundlagen
§ 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) (Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung)
Kontakt
Stadt Dortmund - Gesundheitsamt - Lebensmittelbelehrung
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Weitere Services
Eine Auskunft aus dem Dortmunder Gewerberegister können Sie nur schriftlich per Post / Fax oder online beantragen. Weitere Details erhalten Sie hier.
Online-Service
Erfahren Sie mehr zum Thema „Ausnahmegenehmigungen von Sperrzeit und Nachtruhe“ für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten. Mehr hier.
Online-Service
Die Gesundheitsberatung dient dazu, den in der Prostitution tätigen Personenkreis den Zugang zu Information zum Gesundheitsschutz zu ermöglichen.
Online-Service
Ein Bewachungsgewerbe erfordert nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Weitere Infos und Kontaktdetails – hier.
Online-Service
Mit diesem Service der Apothekerkammer Westfalen-Lippe können Sie die nächstgelegene Notdienstapotheke in Dortmund finden. Links & mehr – hier.
Online-Service
Selbständig in Dortmund: Zum Aufbau von Rentenansprüchen ist für Selbständige eine Antragstellung erforderlich. Details zur Beratung & mehr – hier.
Online-Service
Sie möchten Ihr Führungszeugnis beantragen? Details zum Antrag, Fragen & Antworten, Formulare, Gebühren & weitere Informationen finden Sie hier.
Online-Service
Für den Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz. Weitere Infos erhalten Sie hier.
Online-Service
Eine Gewerbeabmeldung ist nötig, wenn Sie den Unternehmensstandort in eine andere Stadt verlegen / Ihr Gewerbe aufgeben. Links & Kontaktinfos – hier.
Online-Service
Eine Gewerbeanmeldung ist nötig, wenn Sie einen selbstständigen Gewerbebetrieb mit festem Betriebssitz neu eröffnen. Weitere Details finden Sie hier.
Online-Service
Sie haben Fragen zur Gewerbelegitimationskarte? Die Kontaktinformationen der Gewerbehörde Dortmund finden Sie hier.
Online-Service
Eine Übersicht zu den Aufgaben im Bereich der Gewerbeüberwachung erhalten Sie hier. Mehr erfahren.
Eine Übersicht zu den Aufgaben im Bereich der Gewerbeüberwachung erhalten Sie hier. Mehr erfahren.
Wann eine Ummeldung bei der Gewerbemeldestelle erforderlich ist, erfahren Sie hier. Links und weitere Details zu Gebühren und Vorgaben – hier.
Online-Service
Wir informieren über Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister: Über wen Sie Auskünfte erhalten können, Gebühren & mehr Details – finden Sie hier.
Online-Service