Internationaler Artenschutz
Personliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Das Umweltamt (untere Naturschutzbehörde) nimmt diesbezüglich folgende Aufgaben wahr:
- Meldeverfahren zum Besitznachweis von Tieren und Pflanzen besonders und streng geschützter Arten (Ausstellen der EG-Bescheinigungen)
- Artenschutzrechtliche Kontrollen bei Besitzern, Züchtern, Händlern oder Messen und Ausstellungen geschützter Arten
- Beratung in Artenschutzfragen
Online-Services und Formulare
Unterlagen
Formlose schriftliche Meldung bzw. bereitgestelltes Formular über den Zugang/Abgang eines Exemplars der besonders geschützten Arten (Herkunftsnachweis und Bestandsmeldung)
Bei Exemplaren streng geschützer Arten zusätzlich ein formloser Antrag zur Ausstellung des Legitimationsdokuments (z.B. EU-Bescheinigung)
Schriftliche Meldung über Veräußerung eines Exemplars der besonders geschützten Arten unter Angabe des Aktenzeichens und des Erwerbers
Meldung über Zucht eines Exemplars der besonders geschützten Arten zur Neuausstellung eines Legitimationsdokuments.
Abmeldung beim Verenden eines Exemplars der besonders geschützten Arten
Link zur Formularseite:
Fristen
Gemäß § 7 Abs. 2 der Bundesartenschutzverordnung ist der Beginn einer Haltung unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden (nach aktueller Rechtsprechung bedeutet dies, innerhalb von 14 Tagen).
Voraussetzungen
Erwerb, Besitz oder Vermarktung von Exemplaren der besonders und streng geschützter Arten
Private Initiative für ein Artenhilfsprojekt
Rechtsgrundlagen
Washingtoner Artenschutzübereinkommen, EG- und EU-Verordnungen Bundesnaturschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung, Landesnaturschutzgesetz NW, Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungsvollstreckungsgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung, Ordnungswidrigkeitengesetz, Straßenverkehrsordnung, Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa 88) u. diverse Ratsbeschlüsse
Kontakt
Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Naturschutzbehörde
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich!
Kontakt
Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Naturschutzbehörde - Baumschutz
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich!
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