Service

Internationaler Artenschutz

persönlich

Personliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

online

Das Umweltamt (untere Naturschutzbehörde) nimmt diesbezüglich folgende Aufgaben wahr:

  • Meldeverfahren zum Besitznachweis von Tieren und Pflanzen besonders und streng geschützter Arten (Ausstellen der EG-Bescheinigungen)
  • Artenschutzrechtliche Kontrollen bei Besitzern, Züchtern, Händlern oder Messen und Ausstellungen geschützter Arten
  • Beratung in Artenschutzfragen

weitere Informationen zur Leistung

Umwelt, Nachhaltigkeit & Klimaschutz

Online-Services und Formulare

Unterlagen

Formlose schriftliche Meldung bzw. bereitgestelltes Formular über den Zugang/Abgang eines Exemplars der besonders geschützten Arten (Herkunftsnachweis und Bestandsmeldung)

Bei Exemplaren streng geschützer Arten zusätzlich ein formloser Antrag zur Ausstellung des Legitimationsdokuments (z.B. EU-Bescheinigung)

Schriftliche Meldung über Veräußerung eines Exemplars der besonders geschützten Arten unter Angabe des Aktenzeichens und des Erwerbers

Meldung über Zucht eines Exemplars der besonders geschützten Arten zur Neuausstellung eines Legitimationsdokuments.

Abmeldung beim Verenden eines Exemplars der besonders geschützten Arten

Link zur Formularseite:

weitere Informationen zu den Unterlagen

Fristen

Gemäß § 7 Abs. 2 der Bundesartenschutzverordnung ist der Beginn einer Haltung unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden (nach aktueller Rechtsprechung bedeutet dies, innerhalb von 14 Tagen).

Voraussetzungen

Erwerb, Besitz oder Vermarktung von Exemplaren der besonders und streng geschützter Arten

Private Initiative für ein Artenhilfsprojekt

Rechtsgrundlagen

Washingtoner Artenschutzübereinkommen, EG- und EU-Verordnungen Bundesnaturschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung, Landesnaturschutzgesetz NW, Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungsvollstreckungsgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung, Ordnungswidrigkeitengesetz, Straßenverkehrsordnung, Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa 88) u. diverse Ratsbeschlüsse

Kontakt

Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Naturschutzbehörde

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Brückstr. 45 , Raum 324 (3. OG)
44135 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
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      Geschlossen

    Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich!

    Kontakt

    Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Naturschutzbehörde - Baumschutz

    Anschrift und Erreichbarkeit
    Anschrift:
    Brückstr. 45
    44135 Dortmund
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    Wir informieren Sie über Abfallrechtliche Verfahren in Dortmund: Hier erfahren Sie mehr zur Durchführung von Genehmigungsverfahren nach Abfallrecht.

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    Hier finden Sie Details zum Altlastenkataster in Dortmund: Wir erteilen Informationen & beraten rund um Themen wie schädliche Bodenveränderungen.

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    Wir informieren über Beschwerden hinsichtlich Lärmbelästigung durch Tiere oder Nachbarn, Rauchbelästigungen & mehr. Weitere Details erfahren Sie hier.

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    Wie können Dortmunder Bürgerinnen & Bürger einen Jahres- oder Fünfjahresfischereischein beantragen? Details zu Gebühren & mehr Informationen – hier.

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    Erstbeantragung eines Jagdscheins

    Nach erfolgreich bestandener Jagdprüfung können Dortmunder Bürgerinnen & Bürger einen Jagdschein beantragen. Gebühren & mehr Informationen – hier.

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