Service

Internationaler Artenschutz

persönlich

Personliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

online

Das Umweltamt (untere Naturschutzbehörde) nimmt diesbezüglich folgende Aufgaben wahr:

  • Meldeverfahren zum Besitznachweis von Tieren und Pflanzen besonders und streng geschützter Arten (Ausstellen der EG-Bescheinigungen)
  • Artenschutzrechtliche Kontrollen bei Besitzern, Züchtern, Händlern oder Messen und Ausstellungen geschützter Arten
  • Beratung in Artenschutzfragen

weitere Informationen zur Leistung

Umwelt, Nachhaltigkeit & Klimaschutz

Online-Services und Formulare

Unterlagen

Formlose schriftliche Meldung bzw. bereitgestelltes Formular über den Zugang/Abgang eines Exemplars der besonders geschützten Arten (Herkunftsnachweis und Bestandsmeldung)

Bei Exemplaren streng geschützer Arten zusätzlich ein formloser Antrag zur Ausstellung des Legitimationsdokuments (z.B. EU-Bescheinigung)

Schriftliche Meldung über Veräußerung eines Exemplars der besonders geschützten Arten unter Angabe des Aktenzeichens und des Erwerbers

Meldung über Zucht eines Exemplars der besonders geschützten Arten zur Neuausstellung eines Legitimationsdokuments.

Abmeldung beim Verenden eines Exemplars der besonders geschützten Arten

Link zur Formularseite:

weitere Informationen zu den Unterlagen

Fristen

Gemäß § 7 Abs. 2 der Bundesartenschutzverordnung ist der Beginn einer Haltung unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden (nach aktueller Rechtsprechung bedeutet dies, innerhalb von 14 Tagen).

Voraussetzungen

Erwerb, Besitz oder Vermarktung von Exemplaren der besonders und streng geschützter Arten

Private Initiative für ein Artenhilfsprojekt

Rechtsgrundlagen

Washingtoner Artenschutzübereinkommen, EG- und EU-Verordnungen Bundesnaturschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung, Landesnaturschutzgesetz NW, Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungsvollstreckungsgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung, Ordnungswidrigkeitengesetz, Straßenverkehrsordnung, Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa 88) u. diverse Ratsbeschlüsse

Kontakt

Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Naturschutzbehörde

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Brückstr. 45 , Raum 324 (3. OG)
44135 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
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    Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich!

    Kontakt

    Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Naturschutzbehörde - Baumschutz

    Anschrift und Erreichbarkeit
    Anschrift:
    Brückstr. 45
    44135 Dortmund
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    Abfallberatung (gewerbliche Abfälle)

    Wir informieren zur Beratung von Unternehmen & Gewerbetreibenden in Fragen der Abfallvermeidung/ Abfallentsorgung/ Abfallverwertung – Details hier.

    Abfallpatenschaften

    Wir informieren über Abfallpatenschaften in Dortmund: Hier erfahren Sie Details zur Vorbereitung & Durchführung von Kampagnen zur Abfallvermeidung.

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    Wir informieren Sie über Abfallrechtliche Verfahren in Dortmund: Hier erfahren Sie mehr zur Durchführung von Genehmigungsverfahren nach Abfallrecht.

    Abgeschleppte Fahrzeuge

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    Abwasserbeseitigung (privat)

    Wir informieren Sie zur privaten Abwasserbeseitigung: Mehr Details zur technischen Prüfung der Anlagenbemessung & Bemessungsgrundlagen & mehr – hier.

    Abwehr von Großschadensereignissen

    Abwehr von Großschadensereignissen

    Aktenvernichtung

    Informationen zum Thema „Aktenvernichtung“ finden Sie hier. Unsere Themenseite informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH).

    Aktionsplan für Teilhabe und Bildung

    „Stark aus der Krise“ – Chancen für Kinder, Jugendliche & Familien: Mehr zum „Aktionsplan zur Stärkung von Teilhabe & Bildung“ der Stadt Dortmund.

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    Altkleider

    Unsere Themenseite „Altkleider“ informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH) – hier erhalten Sie Links & weitere Informationen.

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    Hier finden Sie Details zum Altlastenkataster in Dortmund: Wir erteilen Informationen & beraten rund um Themen wie schädliche Bodenveränderungen.

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    Altlastensanierung

    Wir von der Stadt Dortmund beraten bei der Konzeption von Bodensanierungen & Flächenaufbereitungen. Details zur Altlastensanierung finden Sie hier.

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    Die Grundstücksgrenze wird aufgrund des amtlichen Katasternachweises in die Örtlichkeit übertragen & dem Antragsteller vor Ort angezeigt. Mehr – hier.

    Änderung der Lagebezeichnung

    Antrag auf Änderung der Lagebezeichnung eines Grundstücks im Liegenschaftskataster und Grundbuch ist beim Katasteramt zu stellen – mehr Details hier.

    Änderung der Nutzungsart

    Wir informieren zur Änderung der Nutzungsart (tatsächliche Nutzung eines Grundstücks) im Liegenschaftskataster, Grundbuch & für die Finanzverwaltung.

    Anerkennung von Angeboten nach der AnFöVO

    Wir informieren Sie über anerkannte Angebote für Pflegebedürftige zur Unterstützung im Alltag. Formulare und Details zu Gebühren & Unterlagen – hier.