Interdisziplinäre Frühförderung von Kindern mit Beeinträchtigungen
Aufgrund von Gesetzesänderungen ist das Sozialamt der Stadt Dortmund als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe nicht länger für interdisziplinäre Frühförderleistungen und solitäre heilpädagogische Leistungen für Kinder im Vorschulalter zuständig. Diese Aufgaben nimmt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) seit dem 1. Januar 2020 in eigener Zuständigkeit wahr.
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Stadt Dortmund - Sozialamt
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