Gewerbezentralregisterauskünfte
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
a) Auskunft über natürliche Personen
- Jede Person kann auf Antrag eine Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Gewerbezentralregisters erhalten
- Hat die*der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so kann auch dieser den Antrag stellen
- Andere Personen können nicht bevollmächtigt werden
b) Auskunft über juristische Personen
- Über juristische Personen oder Personenvereinigungen (z. B. Firmen) kann eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragt werden
- Nur der gesetzliche Vertreter der Firma kann hier den Antrag stellen
Die Anträge müssen bei der Meldebehörde gestellt werden, die sie mit den Daten des Melderegisters über die Betroffenen automatisiert erstellt.
Wie können Sie einen Antrag auf Auszug aus dem Gewerbezentralregister stellen?
Online über das Portal des Bundesamts für Justiz
Wichtig: Hierfür wird der Personalausweis, die eID-Karte für Unionsbürger*innen bzw. der Aufenthaltstitel mit eingeschalteter Online-Funktion, ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät sowie die kostenlose AusweisApp2 benötigt- Persönlicher Antrag bei den Bürgerdiensten
- Übersendung des Antrages auf dem Postweg.
Der Antrag muss persönlich unterschrieben sein und eine Kopie Ihres Personalausweises (mit Rückseite) muss beifügt sein. Soll eine Auskunft über eine juristische Person erteilt werden, ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben und eine Kopie seines Personalausweises (mit Rückseite) beizufügen. Außerdem wird eine Kopie des Handelsregisterauszuges benötigt. Die Unterschrift auf dem Antrag muss sowohl bei natürlichen, als auch juristischen Personen amtlich oder öffentlich beglaubigt sein.
Personen, die im Ausland leben, können den Antrag unmittelbar senden an:
Bundesamt für Justiz
53094 Bonn
Telefon: 0228/99410- 40
Online-Services und Formulare
Gebühren
13,00 €
Links
Unterlagen
a) bei Auskünften über natürliche Personen:
- Nachweis der Identität: z. B. Personalausweis oder Pass
- Angabe des Geburtsnamens der Mutter
- Angaben über den Verwendungszweck der Auskunft, ggfs. Adresse und Aktenzeichen der anfordernden Behörde
- Persönliche Antragstellung ist erforderlich
b) bei Auskünften über juristische Personen:
- Nachweis der Identität des gesetzlichen Vertreters: z. B. Personalausweis oder Pass
- Nachweis der gesetzlichen Vertretung (Auszug aus dem Handelsregister)
- Angabe der Rechtsform der Firma (z. B. GmbH, KG)
- Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register (Auszug aus dem Handelsregister)
- Zuständiges Registergericht
- Name und Sitz der Firma
- Angaben über den Verwendungszweck der Auskunft, ggfs. Adresse und Aktenzeichen der anfordernden Behörde
Fristen
Der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Dienststelle Bundeszentralregister, in Bonn weitergeleitet. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 2 Wochen. Falls Sie es eilig haben, sprechen Sie mit uns über eine mögliche Verfahrensbeschleunigung.
Rechtsgrundlagen
§ 150 Gewerbeordnung
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck
Anschrift und Erreichbarkeit44287 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)
Anschrift und Erreichbarkeit44309 Dortmund
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Die Bezirksverwaltungsstelle Brackel musste bis auf Weiteres geschlossen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving
Anschrift und Erreichbarkeit44339 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde
Anschrift und Erreichbarkeit44263 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch
Anschrift und Erreichbarkeit44225 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde
Anschrift und Erreichbarkeit44369 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund
Anschrift und Erreichbarkeit44388 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede
Anschrift und Erreichbarkeit44359 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst
Anschrift und Erreichbarkeit44328 Dortmund
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Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung
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