Baustellen - temporäre Verkehrsregelung
Sie möchten aufgrund einer Baustelle eine Straßensperrung beantragen. Dies umfasst die Festlegung von verkehrsregelnden Maßnahmen (Absicherung, Umleitung usw.) für die Einrichtung von Baustellen auf öffentlichen Straßen.
Für die Nutzung der öffentlichen Straßen und Wegefläche im Rahmen von Bautätigkeiten benötigen Sie eine entsprechende verkehrsregelnde Anordnung nach § 45 Abs. 2 StVO. Hierbei steht die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden im Vordergrund. Der Fußgänger- und Radverkehr ist dabei besonders zu berücksichtigen.
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Kontakt
Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Straßenverkehrsbehörde - Baustellenmanagement - temporäre Verkehrsregelung
Anschrift:
Königswall
14
44137 Dortmund
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Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Nadia Bornfleth
Teamleitung
Timo Knopf
Innenstadt-Ost
Zuordnung Jahresgenehmigungen vereinfachtes Verfahren: Sd-Z
Julia Knothe
Aplerbeck / Innenstadt-Nord
Zuordnung Jahresgenehmigungen vereinfachtes Verfahren: N-Sch
Jan Kötter
Innenstadt-West
Zuordnung Jahresgenehmigungen vereinfachtes Verfahren: A-C
Olaf Heyden
Scharnhorst / Brackel
Zuordnung Jahresgenehmigungen vereinfachtes Verfahren: D-F
Michael Schalk
Eving / Huckarde / Mengede
Zuordnung Jahresgenehmigungen vereinfachtes Verfahren: G-H
Damian Nowaczyk
Lütgendortmund / Hombruch West
Zuordnung Jahresgenehmigungen vereinfachtes Verfahren: I-M
Lena Pfeiffer
Hörde / Hombruch Ost
Sarah Schildheuer
Sondernutzung an Baustellen
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Cordula Siering
Sondernutzung an Baustellen
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Sandra Schweda
Hotline Baustellen
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Anna Robbert
Hotline Baustellen
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