Baustellen - temporäre Verkehrsregelung

Sie möchten aufgrund einer Baustelle eine Straßensperrung beantragen. Dies umfasst die Festlegung von verkehrsregelnden Maßnahmen (Absicherung, Umleitung usw.) für die Einrichtung von Baustellen auf öffentlichen Straßen.

Für die Nutzung der öffentlichen Straßen und Wegefläche im Rahmen von Bautätigkeiten benötigen Sie eine entsprechende verkehrsregelnde Anordnung nach § 45 Abs. 2 StVO. Hierbei steht die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden im Vordergrund. Der Fußgänger- und Radverkehr ist dabei besonders zu berücksichtigen.

Kontakt

Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Straßenverkehrsbehörde - Baustellenmanagement - temporäre Verkehrsregelung

Nadia Bornfleth
Teamleitung
Timo Knopf
Innenstadt-Ost

Zuordnung Jahresgenehmigungen vereinfachtes Verfahren: Sd-Z

Julia Knothe
Aplerbeck / Innenstadt-Nord

Zuordnung Jahresgenehmigungen vereinfachtes Verfahren: N-Sch

Jan Kötter
Innenstadt-West

Zuordnung Jahresgenehmigungen vereinfachtes Verfahren: A-C

Olaf Heyden
Scharnhorst / Brackel

Zuordnung Jahresgenehmigungen vereinfachtes Verfahren: D-F

Michael Schalk
Eving / Huckarde / Mengede

Zuordnung Jahresgenehmigungen vereinfachtes Verfahren: G-H

Damian Nowaczyk
Lütgendortmund / Hombruch West

Zuordnung Jahresgenehmigungen vereinfachtes Verfahren: I-M

Lena Pfeiffer
Hörde / Hombruch Ost
Sarah Schildheuer
Sondernutzung an Baustellen
Cordula Siering
Sondernutzung an Baustellen
Sandra Schweda
Hotline Baustellen
Anna Robbert
Hotline Baustellen

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