Service

Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Eigentümerinformation)

persönlich

Personliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

online

Service ist online verfügbar.

Eigentümerauskunft (Berechtigung erforderlich)

Im Register des Liegenschaftskatasters werden die Flurstücke und Gebäude beschrieben. Es werden Angaben zur Lage, Nutzung sowie Größe geführt und die Eigentümer und Erbbauberechtigten in Übereinstimmung mit dem Grundbuch nachgewiesen. Ebenso werden die Ergebnisse der Bodenschätzung bei landwirtschaftlich genutzten Flächen geführt. Auch Hinweise auf Eintragungen im Baulastenverzeichnis oder auf laufende Bodenordnungsverfahren, wie Umlegungen, Flurbereinigungen und Sanierungen sind im Liegenschaftskataster enthalten.

Auskünfte und Auszüge:

Wenn Sie Eigentümer, Erbbauberechtigter oder Notar sind, können Sie die Eigentümerinformationen des Liegenschaftskatasters einsehen sowie Auskünfte und Auszüge über die sie betreffenden Liegenschaften erhalten. Andere Personen müssen ein berechtigtes Interesse an der Nutzung der Daten darlegen, denn das Katasteramt ist verpflichtet, die schutzwürdigen Belange der Grundstückseigentümer nach den Bestimmungen des Datenschutzes zu wahren.

Wofür brauche ich Auskünfte und Auszüge?

Auszüge können von Ihnen als Eigentumsnachweis bei Kreditinstituten, Behörden und Gerichten oder sonstigen Verwaltungsverfahren verwendet werden.

Der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch ist gebührenpflichtig.

Online-Services und Formulare

Gebühren

Die Gebühren für einen Standardauszug aus dem Liegenschaftskataster als Flurstücks- und Eigentümernachweis oder als Bestandsnachweisrichten sich nach der VermWertKostO NRW.

weitere Informationen zu den Gebühren

Voraussetzungen

Antrag der/ des Berechtigten

Rechtsgrundlagen

Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW)

Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)

Kontakt

Stadt Dortmund - Vermessungs- und Katasteramt

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Märkische Str. 24-26
44141 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis
  • Dienstag
    bis
  • Mittwoch
    bis
  • Donnerstag
    bis
  • Freitag
    Geschlossen
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Für Besuche außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren Sie bitte einen Termin.

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Änderung der Nutzungsart

Wir informieren zur Änderung der Nutzungsart (tatsächliche Nutzung eines Grundstücks) im Liegenschaftskataster, Grundbuch & für die Finanzverwaltung.

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