Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Eigentümerinformation)
Personliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Im Register des Liegenschaftskatasters werden die Flurstücke und Gebäude beschrieben. Es werden Angaben zur Lage, Nutzung sowie Größe geführt und die Eigentümer und Erbbauberechtigten in Übereinstimmung mit dem Grundbuch nachgewiesen. Ebenso werden die Ergebnisse der Bodenschätzung bei landwirtschaftlich genutzten Flächen geführt. Auch Hinweise auf Eintragungen im Baulastenverzeichnis oder auf laufende Bodenordnungsverfahren, wie Umlegungen, Flurbereinigungen und Sanierungen sind im Liegenschaftskataster enthalten.
Auskünfte und Auszüge
Wenn Sie Eigentümer, Erbbauberechtigter oder Notar sind, können Sie die Eigentümerinformationen des Liegenschaftskatasters einsehen sowie Auskünfte und Auszüge über die sie betreffenden Liegenschaften erhalten. Andere Personen müssen ein berechtigtes Interesse an der Nutzung der Daten darlegen, denn das Katasteramt ist verpflichtet, die schutzwürdigen Belange der Grundstückseigentümer nach den Bestimmungen des Datenschutzes zu wahren.
Wofür brauche ich Auskünfte und Auszüge?
Auszüge können von Ihnen als Eigentumsnachweis bei Kreditinstituten, Behörden und Gerichten oder sonstigen Verwaltungsverfahren verwendet werden.
Der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch ist gebührenpflichtig.
Online-Services und Formulare
Gebühren
Die Gebühren für einen Standardauszug aus dem Liegenschaftskataster als Flurstücks- und Eigentümernachweis oder als Bestandsnachweisrichten sich nach der VermWertKostO NRW.
Voraussetzungen
Antrag der/ des Berechtigten
Rechtsgrundlagen
Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW)
Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)
Kontakt
Stadt Dortmund - Vermessungs- und Katasteramt
Anschrift und Erreichbarkeit44141 Dortmund
-
Montagbis
-
Dienstagbis
-
Mittwochbis
-
Donnerstagbis
-
FreitagGeschlossen
-
SamstagGeschlossen
-
SonntagGeschlossen
Für Besuche außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Weitere Services
Wir informieren über die Amtliche Basiskarte (ABK), welche auf dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) basiert – Details hier.
Online-Service
Die Grundstücksgrenze wird aufgrund des amtlichen Katasternachweises in die Örtlichkeit übertragen & dem Antragsteller vor Ort angezeigt. Mehr – hier.
Antrag auf Änderung der Lagebezeichnung eines Grundstücks im Liegenschaftskataster und Grundbuch ist beim Katasteramt zu stellen – mehr Details hier.
Wir informieren zur Änderung der Nutzungsart (tatsächliche Nutzung eines Grundstücks) im Liegenschaftskataster, Grundbuch & für die Finanzverwaltung.
Anträge auf Vereinigung von Grundstücken sind beim Vermessungs- und Katasteramt zu stellen. Weitere Details zu Ablauf, Voraussetzungen und mehr hier.
Ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis dient der Übersicht, inwiefern das Grundstück mit Baulasten belastet ist. Erfahren Sie mehr dazu hier.
Wir informieren Sie zu den Bescheinigungen nach §1025 und §1026 BGB, die die Teilung des herrschenden Grundstücks behandeln. Details finden Sie hier.
Die Bodenrichtwerte liegen für das Stadtgebiet Dortmund vor. Fragen, Antworten, Informationen zu Gutachterausschüssen & mehr erfahren Sie hier.
Online-Service
Beim Katasteramt können Sie Einsicht in die Flurkarte / Stadtgrundkarte nehmen und gegen Gebühr Auszüge daraus erhalten. Erfahren Sie hier mehr dazu.
Online-Service
Eine Gebäudeeinmessung ist durchzuführen, wenn ein Gebäude neu errichtet oder in seinem Grundriss verändert wurde. Mehr Details zum Thema – hier.
Im Geo-Portal finden Sie vielseitige raumbezogene Daten zum Stadtgebiet Dortmund, wie wichtige Einrichtungen & weitere Infos. Link zum Portal – hier.
Online-Service
Im GeoShop gibt es Produkte des Vermessungs- und Katasteramts & Stadtplanungsamts als Online-Transaktionen. Links, Formulare & Kontaktdetails – hier.
Online-Service
Die Grenzbescheinigung bezeugt die Errichtung eines Gebäudes innerhalb der Grundstücksgrenzen. Mehr zum Thema & Kontaktdetails finden Sie hier.
Die Grenzbescheinigung bezeugt die Errichtung eines Gebäudes innerhalb der Grundstücksgrenzen. Mehr zum Thema & Kontaktdetails finden Sie hier.
Berichte zu aktuellen Informationen zum Dortmunder Grundstücksmarkt können Sie kostenlos online einsehen & downloaden. Weitere Details - hier.
Online-Service