Bodenrichtwert
Der Gutachterausschuss ist eine Einrichtung des Landes mit dem Sitz bei den Verwaltungen der kreisfreien Städte, der Kreise und vereinzelt auch bei größeren kreisangehörigen Städten. Die Mitglieder bilden ein unabhängiges und nicht weisungsgebundenes Kollegialgremium und werden von der zuständigen Bezirksregierung auf fünf Jahre bestellt und sind ehrenamtlich tätig.
Zu den gesetzlichen Aufgaben des Gutachterausschusses gehören insbesondere, die
- Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert unbebauter und bebauter Grundstücke sowie Rechte Dritter an Grundstücken (§ 193 BauGB)
- Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust und für andere Vermögensvor- und -nachteile bei städtebaulichen oder sonstigen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Grunderwerb oder mit Bodenordnungsmaßnahmen, sowie der Aufhebung oder Beendigung von Miet- oder Pachtverhältnissen.
- Erstattung von Gutachten über Miet- oder Pachtwerte.
- Erstattung von Gutachten nach § 5 Abs. 2 des Bundeskleingartengesetzes
- Erstellung von Mietwertübersichten Ermittlung von Bodenrichtwerten sowie die Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten und deren Veröffentlichung
Im Bereich Formulare online finden Sie die Downloads für
- Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte
- Auskünfte aus der Kaufpreissammlung
- Erstellung eines Verkehrswertgutachtens
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der
Stadt Dortmund
Märkische Straße 24-26
44141 Dortmund
Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie im landesweiten Informationssystem