Donnerstag 13. März 2025
08:35 Uhr

Warnstreiks: Eingeschränkte Dienste bei der Stadt Dortmund und EDG

Die Gewerkschaften haben Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung zu Warnstreiks aufgerufen. Betroffen sind mehrere Ämter und Fachbereiche – u.a. die Bürgerdienste. Dienstleistungen der Stadt stehen nur eingeschränkt oder gar nicht zur Verfügung. Am Donnerstag, 13. März, betrifft das zahlreiche Stellen der Verwaltung, zum Beispiel einige Bezirksverwaltungsstellen, MigraDO und das Service-Telefon doline. Diverse Dienste der EDG werden bis mindestens Sonntag, 16. März, bestreikt.

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Gebäudeeinmessung

Die vollständige und genaue Darstellung der Gebäudegrundrisse zählt zu den wichtigsten Inhalten des Liegenschaftskatasters. Der Gesetzgeber hat daher mit dem Vermessungs- und Katastergesetz von Nordrhein-Westfalen Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte verpflichtet, auf eigene Kosten eine Gebäudeeinmessung durchführen zu lassen, wenn ein Gebäude neu errichtet oder ein bestehendes Gebäude in seinem Grundriss verändert wurde. Die Vermessung muss von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder dem Katasteramt durchgeführt werden. Weitere Informationen finden Sie unter Vermessungsantrag.

Zu diesem Thema hat das Vermessungs- und Katasteramt der Stadt Dortmund ein Merkblatt über die Gebäudeeinmessungspflicht entworfen, dass am Ende dieses Textes zum Download bereit steht.

Nach erfolgter Vermessung und Übernahme der Ergebnisse in das Liegenschaftskataster erhält der Antragsteller einen aktuellen Auszug aus der Flurkarte mit dem eingemessenen Gebäude. Weitere Informationen finden Sie hier.

Einen Antrag zur Gebäudeeinmessung erhalten sie hier:

weitere Informationen zur Leistung

Kontakt

Stadt Dortmund - Vermessungs- und Katasteramt - Vermessungen

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