Service

Grenzbescheinigung

persönlich

Personliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

Mit der Grenzbescheinigung wird bescheinigt, dass ein Gebäude innerhalb der Grundstücksgrenzen errichtet wurde. Sie wird gelegentlich zur Auszahlung von Baukrediten benötigt. Sie kann erst ausgestellt werden, nachdem das Gebäude eingemessen wurde. Die Gebäudeeinmessung kann durch die betreuende Vermessungsstelle durchgeführt werden. Weitere Informationen hierzu unter dem Stichwort Gebäudeeinmessung.

Diese Bescheinigung ist gebührenpflichtig.

Die Beantragung kann nur schriftlich erfolgen.

Ihr Anschreiben richten Sie bitte an:

Stadt Dortmund

Vermessungs- und Katasteramt

44122 Dortmund

Gebühren

Rechtsgrundlagen

Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz – VermKatG NRW)

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW)

Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)

Kontakt

Stadt Dortmund - Vermessungs- und Katasteramt

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Märkische Str. 24-26
44141 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis
  • Dienstag
    bis
  • Mittwoch
    bis
  • Donnerstag
    bis
  • Freitag
    Geschlossen
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Für Besuche außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren Sie bitte einen Termin.

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