Grenzbescheinigung
Mit der Grenzbescheinigung wird bescheinigt, dass ein Gebäude innerhalb der Grundstücksgrenzen errichtet wurde. Sie wird gelegentlich zur Auszahlung von Baukrediten benötigt. Sie kann erst ausgestellt werden, nachdem das Gebäude eingemessen wurde. Die Gebäudeeinmessung kann durch die betreuende Vermessungsstelle durchgeführt werden. Weitere Informationen hierzu unter dem Stichwort Gebäudeeinmessung.
Diese Bescheinigung ist gebührenpflichtig.
Die Beantragung kann nur schriftlich erfolgen.
Ihr Anschreiben richten Sie bitte an:
Stadt Dortmund
Vermessungs- und Katasteramt
44122 Dortmund