Witwenrente / Witwerrente
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Die Witwen- oder Witwerrente unterstützt Sie beim Tod des Ehegatten / der Ehegattin oder beim Tod des eingetragenen Lebenspartners / der eingetragenen Lebenspartnerin.
Online-Services und Formulare
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Heiratsurkunde
- Sterbeurkunde
- Versicherungsverlauf oder den Rentenbescheid/Rentenmitteilung d. Verstorbenen
- Bankverbindung, BIC/ IBAN-NR.
- Eigene Versicherungsnummer oder Rentenmitteilung
- Angaben über eigenes Einkommen (z.B. Rente, Arbeitsentgelt, Lohnersatzleistungen)
- Angaben über eigene Krankenkassenzugehörigkeit und die d. Verstorbenen ab 01.01.1984, wenn noch keine Rente gezahlt wird, ansonsten nur Name und Anschrift der jetzigen Krankenkasse(n) und Art(en) der Krankenversicherung)
- Eigene Krankenversicherungskarte
- Steueridentifikationssnummer
Fristen
- Abhängig von der Bearbeitungszeit des zuständigen Rententrägers
- Der Rentenantrag leitet das Rentenfeststellungsverfahren ein. Der Zeitpunkt der Abgabe ist bestimmend für den Beginn deer Rente und kann zudem für den Beginn des Krankenversicherungsschutzes maßgebend sein. Rentenanträge müssen daher – um Rechtsnachteile zu vermeiden – rechtzeitig gestellt werden.
Voraussetzungen
- Tod des Ehegatten, der Ehegattin oder des eingetragenen Lebenspartners, der eingetragenen Lebenspartnerin
- Erfüllung der allgemeinen wartezeit durch den Vertorbenen, die Verstorbene (hierzu zählen Beitragszeiten, Ersatzzeiten und Zeiten des Versorgungsausgleichs. Bei Unfalltod kann auch eine Zeit von weniger als 5 Jahre ausreichen)
- Witwen/ Witwereigenschaft (eingetragene Ehe oder Lebensparnerschaft zum Zeitpunkt des Todes)
- Keine neue Eheschließung
Rechtsgrundlagen
§46 Sozialgesetzbuch - 6. Buch (SGB VI)
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Versicherungsamt
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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