Tiergesundheit

Tierquälerei/Unsachgemäße Tierhaltung

Schutz von Tieren vor Leiden und Schäden Beseitigung/Verhinderung tierschutzwidriger Zustände Verhinderung und Beseitigung von Tierseuchen

  • schnellstmögliche und vollständige Gefahrenbeseitigung
  • Einhaltung der Anzahl der vorgeschriebenen Kontrollen
  • Verhinderung und schnellstmögliche Beseitigung von Tierseuchen
Eine nicht artgerechte Haltung, Vernachlässigung und Aussetzung von Tieren bis hin zur mutwilligen Tierquälerei wird als Tierschutzverstoß angesehen. Neben den üblichen Haustieren fallen darunter die Tiere der Landwirtschaft, ebenso exotische Tiere und Wildtiere. Sollte ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegen, wird der Amtstierarzt beraten oder belehren, wenn dies nicht zum Erfolg führt, kommt es zu Anordnungen von Maßnahmen, deren Nichteinhaltung auch eine Fortnahme des Tieres oder ein Halteverbot zur Folge haben kann. Ebenfalls können Bußgelder erhoben oder Strafanzeigen gestellt werden.

Damit der Amtstierarzt einer Anzeige gezielt nachgehen kann, werden folgende Angaben unbedingt benötigt:
  • Name, Adresse und Telefonnummer des Anzeigenden
  • Name, Straße, Hausnummer und Ort des Tierhalters
  • Genaue Beschreibung der Beobachtungen mit Datum, Uhrzeit
  • Betroffene Tierart und Anzahl der Tiere
  • Beschreibung des Tieres und Ort der Tierhaltung

Wenden Sie sich dazu bitte an das Veterinäramt:
Telefon 0231 50-29776 Email: veterinaeramt@dortmund.de

Tiere

Kontakt

Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Veterinärwesen

Weitere Services