Teilungsvermessung
Personliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Um einen Bereich eines Grundstückes unterschiedlich zu belasten, zu beleihen oder beispielsweise als Baugrundstück zu veräußern, ist eine Teilung zu beantragen.
Für die Teilung eines Grundstücks sind u.a. die Voraussetzungen des § 7 der Landesbauordnung-BauO NRW zu beachten.
Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die katastertechnische Zerlegung des Flurstücks. Hierbei wird das vorhandene Flurstück durch örtliche Vermessung aufgeteilt, die Grenze neu gebildet und abgemarkt (Grenzmarken gesetzt). Im katastertechnischen Innendienst erhalten die neu gebildeten Flurstücke dann ihre genaue Bezeichnung und es wird ihre Fläche bestimmt. Das Ergebnis wird dem Antragsteller und dem Grundbuchamt mitgeteilt
. Anschließend erfolgt die Bildung von neuen Grundstücken im Grundbuch. Dieser Schritt ermöglicht dann zum Beispiel den Verkauf.
Wir bieten dem Antragsteller und damit dem Kostenpflichtigen eine umfassende Beratung an und unterstützen bei der Beantragung der Teilungsgenehmigung. Weitere Informationen finden Sie unter Vermessungsantrag.
Eine Information über die zu erwartenden Gebühren kann nur am konkreten Beispiel erfolgen.
Bitte wenden Sie sich an
Tel. 0231/50-2 37 89 oder
Tel. 0231/50-2 37 88
Fax: 0231/50-2 69 98
E-Mail: vermessung@dortmund.de
Gebühren
Die Gebühren für Teilungsvermessungen werden nach der derzeit gültigen Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt. Die Berechnung der Gebühren für die Vermessung vor Ort richtet sich im Wesentlichen nach der Anzahl, der Größe und dem zutreffenden Bodenrichtwert der neu entstehenden Flächen (zuzüglich Umsatzsteuer). Es kommt die Gebühr für die Übernahme der Teilungsvermessung in das Liegenschaftskataster hinzu. Diese berechnet sich ebenfalls nach dem zutreffenden Bodenrichtwert des Grundstücks und nach der Anzahl der neu entstandenen Flurstücke. Eine qualifizierte Information über die zu erwartenden Gebühren kann nur am konkreten Beispiel erfolgen.
Rechtsgrundlagen
Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz – VermKatG NRW)
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW)
Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)
Kontakt
Stadt Dortmund - Vermessungs- und Katasteramt - Vermessungen
Anschrift und Erreichbarkeit44141 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Für Besuche außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren Sie bitte einen Termin.
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