Service

Sprengstofferlaubnis

persönlich

Persönliche Vorsprache möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt möglich.

Erlaubniserteilung bzw. -versagung bzw. Überprüfung der Auflagen nach dem Sprengstoffgesetz. Sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz auch "Pulverschein" genannt. Sie gehen in Ihrem privaten Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen um oder wollen diese erwerben? Dann benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Die Erlaubnis, die Sie beim Ordnungsamt beantragen können, bezieht sich ausschließlich auf den privaten Umgang mit und den Erwerb von Sprengstoffen (z. B. für Sportschützen).

Für Informationen hinsichtlich der Nutzung oder den Erwerb von Sprengstoff im gewerblichen Bereich wenden Sie sich bitte zuständigkeitshalber an die Bezirksregierung Arnsberg, Arbeitsschutzverwaltung, Standort Dortmund, Ruhrallee 1-3, 44139 Dortmund.

Telefonische Erreichbarkeit: 0231/50-22327

Sicherheit & Ordnung

Gebühren

Erteilung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung 65 €
Laden und Wiederladen für Patronenhülsen und/oder Vorderladerschießen, Böllerschießen 135 € (Verlängerung 85 €)

Verlängerung mit neuem Erlaubnisbuch 95 €

Ergänzung der Pulvermenge 42,50 €

Unterlagen

Für den Erhalt der Erlaubnis im privaten Bereich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Zuverlässigkeit: Im Rahmen des Antragsverfahrens wird von der Ordnungsbehörde ein Führungszeugnis und eine Stellungnahme der Polizei eingeholt.

Bedürfnis für die Erlaubnis: Sie müssen einen tatsächlichen Anlass für die Notwendigkeit der Erlaubnis haben. So wird z. B. einem/r Sportschützen/in eine Bescheinigung des Vereins ausgestellt, dass er/sie dort als aktives Mitglied einer Erlaubnis bedarf.

Fachkunde: Das Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen müssen Sie vorlegen. Wenn Sie noch keine Fachkunde besitzen, dann benötigen Sie zunächst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Sprengstoffverordnung für die Teilnahme an einem Lehrgang.

Körperliche Eignung: Sie müssen lediglich eine allgemeine körperliche Beweglichkeit haben (kein ärztliches Attest). Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahme möglich) EU - Staatsangehörigkeit


Voraussetzungen

  • Antrag
  • Bedürfnisprüfung

Kontakt

Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Allgemeine Gefahrenabwehr

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Olpe 1
44135 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis und bis
  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Weitere Services

Zur Service-Übersicht
Abfallpatenschaften

Wir informieren über Abfallpatenschaften in Dortmund: Hier erfahren Sie Details zur Vorbereitung & Durchführung von Kampagnen zur Abfallvermeidung.

Abfallrechtliche Verfahren

Wir informieren Sie über Abfallrechtliche Verfahren in Dortmund: Hier erfahren Sie mehr zur Durchführung von Genehmigungsverfahren nach Abfallrecht.

Abgeschleppte Fahrzeuge

Steht Ihr Fahrzeug nicht mehr dort, wo Sie es geparkt haben? Die Polizei kann Ihnen Auskunft geben, ob es gestohlen oder abgeschleppt wurde.

Abwasserbeseitigung (privat)

Wir informieren Sie zur privaten Abwasserbeseitigung: Mehr Details zur technischen Prüfung der Anlagenbemessung & Bemessungsgrundlagen & mehr – hier.

Abwehr von Großschadensereignissen

Abwehr von Großschadensereignissen

Aktenvernichtung

Informationen zum Thema „Aktenvernichtung“ finden Sie hier. Unsere Themenseite informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH).

Aktionsplan für Teilhabe und Bildung

„Stark aus der Krise“ – Chancen für Kinder, Jugendliche & Familien: Mehr zum „Aktionsplan zur Stärkung von Teilhabe & Bildung“ der Stadt Dortmund.

Online-Service

Altkleider

Unsere Themenseite „Altkleider“ informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH) – hier erhalten Sie Links & weitere Informationen.

Altlastensanierung

Wir von der Stadt Dortmund beraten bei der Konzeption von Bodensanierungen & Flächenaufbereitungen. Details zur Altlastensanierung finden Sie hier.

Amtliche Grenzanzeige

Die Grundstücksgrenze wird aufgrund des amtlichen Katasternachweises in die Örtlichkeit übertragen & dem Antragsteller vor Ort angezeigt. Mehr – hier.

Änderung der Lagebezeichnung

Antrag auf Änderung der Lagebezeichnung eines Grundstücks im Liegenschaftskataster und Grundbuch ist beim Katasteramt zu stellen – mehr Details hier.

Änderung der Nutzungsart

Wir informieren zur Änderung der Nutzungsart (tatsächliche Nutzung eines Grundstücks) im Liegenschaftskataster, Grundbuch & für die Finanzverwaltung.

Annahmestellen für gewerblichen Abfall

Informationen zu Annahmestellen für gewerblichen Abfall: Wir stellen die Dienstleistung der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH) vor – alle Details hier.

Antrag auf Entwässerungsgenehmigung

Antrag auf Entwässerungsgenehmigung: Details zur Prüfung & Genehmigung des ordnungsgemäßen Anschlusses an das öffentliche Kanalnetz finden Sie hier.

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO - Handwerkerparkausweis

Handwerkerparkausweis für NRW: Erleichtern Sie Ihre Arbeit mit Parkprivilegien an verschiedenen Orten – für bis zu fünf Fahrzeuge.

Online-Service