Donnerstag 13. März 2025
08:35 Uhr

Warnstreiks: Eingeschränkte Dienste bei der Stadt Dortmund und EDG

Die Gewerkschaften haben Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung zu Warnstreiks aufgerufen. Betroffen sind mehrere Ämter und Fachbereiche – u.a. die Bürgerdienste. Dienstleistungen der Stadt stehen nur eingeschränkt oder gar nicht zur Verfügung. Am Donnerstag, 13. März, betrifft das zahlreiche Stellen der Verwaltung, zum Beispiel einige Bezirksverwaltungsstellen, MigraDO und das Service-Telefon doline. Diverse Dienste der EDG werden bis mindestens Sonntag, 16. März, bestreikt.

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Sprengstofferlaubnis

Erlaubniserteilung bzw. -versagung bzw. Überprüfung der Auflagen nach dem Sprengstoffgesetz. Sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz auch "Pulverschein" genannt. Sie gehen in Ihrem privaten Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen um oder wollen diese erwerben? Dann benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Die Erlaubnis, die Sie beim Ordnungsamt beantragen können, bezieht sich ausschließlich auf den privaten Umgang mit und den Erwerb von Sprengstoffen (z. B. für Sportschützen).

Für Informationen hinsichtlich der Nutzung oder den Erwerb von Sprengstoff im gewerblichen Bereich wenden Sie sich bitte zuständigkeitshalber an die Bezirksregierung Arnsberg, Arbeitsschutzverwaltung, Standort Dortmund, Ruhrallee 1-3, 44139 Dortmund.

Telefonische Erreichbarkeit: 0231/50-22327

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Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Allgemeine Gefahrenabwehr

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