Sprengstofferlaubnis
Persönliche Vorsprache möglich.
Schriftlicher Kontakt möglich.
Erlaubniserteilung bzw. -versagung bzw. Überprüfung der Auflagen nach dem Sprengstoffgesetz. Sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz auch "Pulverschein" genannt. Sie gehen in Ihrem privaten Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen um oder wollen diese erwerben? Dann benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Die Erlaubnis, die Sie beim Ordnungsamt beantragen können, bezieht sich ausschließlich auf den privaten Umgang mit und den Erwerb von Sprengstoffen (z. B. für Sportschützen).
Für Informationen hinsichtlich der Nutzung oder den Erwerb von Sprengstoff im gewerblichen Bereich wenden Sie sich bitte zuständigkeitshalber an die Bezirksregierung Arnsberg, Arbeitsschutzverwaltung, Standort Dortmund, Ruhrallee 1-3, 44139 Dortmund.
Telefonische Erreichbarkeit: 0231/50-22327
Gebühren
Erteilung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung 65 €
Laden und Wiederladen für Patronenhülsen und/oder Vorderladerschießen, Böllerschießen 135 € (Verlängerung 85 €)
Verlängerung mit neuem Erlaubnisbuch 95 €
Ergänzung der Pulvermenge 42,50 €
Unterlagen
Für den Erhalt der Erlaubnis im privaten Bereich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Zuverlässigkeit: Im Rahmen des Antragsverfahrens wird von der Ordnungsbehörde ein Führungszeugnis und eine Stellungnahme der Polizei eingeholt.
Bedürfnis für die Erlaubnis: Sie müssen einen tatsächlichen Anlass für die Notwendigkeit der Erlaubnis haben. So wird z. B. einem/r Sportschützen/in eine Bescheinigung des Vereins ausgestellt, dass er/sie dort als aktives Mitglied einer Erlaubnis bedarf.
Fachkunde: Das Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen müssen Sie vorlegen. Wenn Sie noch keine Fachkunde besitzen, dann benötigen Sie zunächst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Sprengstoffverordnung für die Teilnahme an einem Lehrgang.
Körperliche Eignung: Sie müssen lediglich eine allgemeine körperliche Beweglichkeit haben (kein ärztliches Attest). Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahme möglich) EU - Staatsangehörigkeit
Voraussetzungen
- Antrag
- Bedürfnisprüfung
Kontakt
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Allgemeine Gefahrenabwehr
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
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