Sportschützen-Erlaubnisse
Persönliche Vorsprache möglich.
Schriftlicher Kontakt möglich.
Erlaubniserteilung bzw. -versagung bzw. Überprüfung der Auflagen nach dem Sprengstoffgesetz. Sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz auch "Pulverschein" genannt. Sie gehen in Ihrem privaten Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen um oder wollen diese erwerben? Dann benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Die Erlaubnis, die Sie beim Ordnungsamt beantragen können, bezieht sich ausschließlich auf den privaten Umgang mit und den Erwerb von Sprengstoffen (z. B. für Sportschützen).
Für Informationen hinsichtlich der Nutzung oder den Erwerb von Sprengstoff im gewerblichen Bereich wenden Sie sich bitte zuständigkeitshalber an die Bezirksregierung Arnsberg, Arbeitsschutzverwaltung, Standort Dortmund, Ruhrallee 1-3, 44139 Dortmund.
Telefonische Erreichbarkeit: 0231/50-22327
Gebühren
Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung 95 – 455 EURO je nach Verwaltungsaufwand
Neuerteilung einer Erlaubnis zum Laden und Wiederladen für Patronenhülsen und/oder Vorderladerschießen 190 – 550 EURO je nach Verwaltungsaufwand
Verlängerung einer bestehenden Erlaubnis 145 – 505 EURO je nach Verwaltungsaufwand
Verlängerung einer bestehenden Erlaubnis inkl. Ausstellung eines neuen Erlaubnisheftes 160 – 520 EURO je nach Verwaltungsaufwand
Wesentliche Änderung einer Erlaubnis (z. B. Ergänzung/Änderung der Pulvermenge) 55 – 200 EURO je nach Verwaltungsaufwand
Ungültigkeitserklärung bei Verlust einer Erlaubnis 210 EURO
Ersatzausfertigung einer in Verlust geratenen Erlaubnis 70 EURO
Unterlagen
Für den Erhalt der Erlaubnis im privaten Bereich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Zuverlässigkeit: Im Rahmen des Antragsverfahrens wird von der Ordnungsbehörde ein Führungszeugnis und eine Stellungnahme der Polizei eingeholt.
Bedürfnis für die Erlaubnis: Sie müssen einen tatsächlichen Anlass für die Notwendigkeit der Erlaubnis haben. So wird z. B. einem/r Sportschützen/in eine Bescheinigung des Vereins ausgestellt, dass er/sie dort als aktives Mitglied einer Erlaubnis bedarf.
Fachkunde: Das Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen müssen Sie vorlegen. Wenn Sie noch keine Fachkunde besitzen, dann benötigen Sie zunächst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Sprengstoffverordnung für die Teilnahme an einem Lehrgang.
Körperliche Eignung: Sie müssen lediglich eine allgemeine körperliche Beweglichkeit haben (kein ärztliches Attest). Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahme möglich) EU - Staatsangehörigkeit
Voraussetzungen
- Antrag
- Bedürfnisprüfung
Rechtsgrundlagen
Sprengstoffgesetz
Kontakt
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Allgemeine Gefahrenabwehr
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
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