Schiedspersonen
Vorbereitung der Wahl und Betreuung von Schiedspersonen
Die Aufgaben einer Schiedsperson umfassen Fälle von
- Hausfriedensbruch
- Beleidigung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
- leichter Körperverletzung sowie fahrlässiger Körperverletzung
- Bedrohung
- Sachbeschädigung
- bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse
- vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Wert von 600 €.