Rentenkontenklärung/ Kontenklärung/ Rentenversicherungskonto

Zur Klärung und Vervollständigung des Rentenversicherungskontos ist eine Antragstellung erforderlich.

Wir empfehlen Ihnen, schon in jüngeren Jahren, jedoch spätestens im Vorfeld Ihres Rentenantrages eine Klärung Ihres Rentenversicherungskontos vornehmen zu lassen. Über die Rentenkontenklärung erfahren Sie, welche Zeiten auf Ihrem Rentenkonto bereits gutgeschrieben wurden. Sie können mithelfen, die noch nicht erfassten Zeiten geltend zu machen.

Durch das Beibringen fehlender Unterlagen erreichen Sie, dass bei Ihrer Rentenversicherung alle maßgeblichen Sachverhalte, wie z. B. Zeiten der Schul- oder Berufsausbildung, Kindererziehung oder Arbeitslosigkeit erfasst werden.

Ein geklärtes Rentenkonto verkürzt die Bearbeitung Ihres späteren Rentenverfahrens. Damit stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Rentenbezüge, sofern Sie auch den Rentenantrag mit ausreichendem Zeitvorlauf stellen, zum Beginn des Ruhestands erhalten. Ferner können Sie dadurch jederzeit eine verlässliche Auskunft über die Höhe Ihrer bisher erreichten Rentenansprüche, die sog. Rentenauskunft, erhalten.

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