Kindererziehungs- / Kinderberücksichtigungszeiten für die Rentenversicherung
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Zur Feststellung von Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten ist ein Antrag erforderlich.
Bei Geburten vor 1992 umfasst die Kindererziehungszeit 30 Monate, bei Geburten ab 1992 beträgt sie drei Jahre. Die Berücksichtigungszeit für Kindererziehung beginnt mit dem Tag der Geburt und endet nach zehn Jahren. Dabei spielt es keine Rolle, wann das Kind geboren ist.
Online-Services und Formulare
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass oder Geburts- oder Heiratsurkunde der Mutter (und ggfls. des Vaters)
- Geburtsnachweis des Kindes mit Elternangabe
- Eventuell Sterbeurkunde des Kindes, wenn das Kind vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben ist.
Fristen
Abhängig von der Bearbeitungszeit des zuständigen Rententrägers
Voraussetzungen
Kindererziehungszeiten:
- Erziehung eines Kindes in den ersten 3 Lebensjahren
- Erziehung eines Kindes bis zum vollendeten 10 Lebensjahres
Rechtsgrundlagen
§§ 56,57, 6. Sozialgesetzbuch - (SGB VI)
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Versicherungsamt
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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