Service

Kindererziehungs- / Kinderberücksichtigungszeiten für die Rentenversicherung

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

telefonisch schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

online

Service ist online verfügbar.

Online-Antrag Online-Terminreservierung

Zur Feststellung von Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten ist ein Antrag erforderlich.

Bei Geburten vor 1992 umfasst die Kindererziehungszeit 30 Monate, bei Geburten ab 1992 beträgt sie drei Jahre. Die Berücksichtigungszeit für Kindererziehung beginnt mit dem Tag der Geburt und endet nach zehn Jahren. Dabei spielt es keine Rolle, wann das Kind geboren ist.

Kinder, Jugendliche & Familie

Online-Services und Formulare

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass oder Geburts- oder Heiratsurkunde der Mutter (und ggfls. des Vaters)
  • Geburtsnachweis des Kindes mit Elternangabe
  • Eventuell Sterbeurkunde des Kindes, wenn das Kind vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben ist.

Fristen

Abhängig von der Bearbeitungszeit des zuständigen Rententrägers

Voraussetzungen

Kindererziehungszeiten:

  • Erziehung eines Kindes in den ersten 3 Lebensjahren
Kinderberücksichtigungszeiten:
  • Erziehung eines Kindes bis zum vollendeten 10 Lebensjahres

Rechtsgrundlagen

§§ 56,57, 6. Sozialgesetzbuch - (SGB VI)

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Versicherungsamt

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Löwenstr. 11
44135 Dortmund
Öffnungszeiten:

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