Gewerbliche Abwasserbeseitigung
Personliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren von Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen, sowie die damit verbundene Überwachung und die Durchsetzung von Zwangsrechten mit dem Ziel ...
- Schutz der Gewässer vor gefährlichen Stoffen
- Bewirtschaftung des Nährstoffeintrages in die Gewässer
Online-Services und Formulare
Gebühren
Einleitungserlaubnis - mind. 200 € (je nach Einleitungsmenge)
Anlagengenehmigung - mind. 200 € (je nach Anlagenwert)
Unterlagen
Antragsunterlagen (als download unter www.dortmund.de verfügbar)
Voraussetzungen
Grundstück, auf dem das Abwasser anfällt, liegt auf Dortmunder Stadtgebiet.
Die Abwassereinleitung erfolgt in die städtische Kanalisation.
Rechtsgrundlagen
WHG, LWG, VGS, ZustVOtU, UVPG, städtische Entwässerungssatzung
Kontakt
Stadt Dortmund - Umweltamt - Gewerbliche und öffentliche Abwasserbeseitigung; wassergefährdende Stoffe
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich!
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