Service

Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

Antragsaufnahme, damit Rentenversicherungsbeiträge vom Rentenversicherungsträger erstattet werden können.
Auf Antragstellung werden die vom Versicherten gezahlten Beiträge erstattet, wenn eine zukünftige Rentenzahlung nicht möglich ist.

Soziales

Unterlagen

  • Versicherungsverlauf
  • Ernennungsurkunde
  • Nachweis des Umzuges

Fristen

Nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht müssen 24 Monate vergangen sein. Bearbeitung erfolgt durch den Rentenversicherungsträger. Bearbeitungsdauer nicht bekannt.

Voraussetzungen

  • Keine Versicherungspflicht
  • Kein Anspruch auf freiwillige Versicherung
  • Die Wartezeit ist nicht erfüllt (Keine 60 Beitragsmonate)
  • Es besteht keine Möglichkeit mehr, die Wartezeit zu erfüllen.
  • Erreichen der Regelaltersrente (zur Zeit 65 Jahre und 3 Monate)
  • Verbeamtung auf Lebenszeit
  • Umzug ins Ausland (Keine EU und kein Staat, mit dem Verträge abgeschlossen wurden. Rücksprache mit der Beratungstelle der Deutschen Rentenversicherung,Hoher Wall 5, 44137 Dortmund, Telefon 206470)

Rechtsgrundlagen

§ 210 SGB VI

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Versicherungsamt

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Löwenstr. 11
44135 Dortmund
Öffnungszeiten:

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