Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Antragsaufnahme, damit Rentenversicherungsbeiträge vom Rentenversicherungsträger erstattet werden können.
Auf Antragstellung werden die vom Versicherten gezahlten Beiträge erstattet, wenn eine zukünftige Rentenzahlung nicht möglich ist.
Unterlagen
- Versicherungsverlauf
- Ernennungsurkunde
- Nachweis des Umzuges
Fristen
Nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht müssen 24 Monate vergangen sein. Bearbeitung erfolgt durch den Rentenversicherungsträger. Bearbeitungsdauer nicht bekannt.
Voraussetzungen
- Keine Versicherungspflicht
- Kein Anspruch auf freiwillige Versicherung
- Die Wartezeit ist nicht erfüllt (Keine 60 Beitragsmonate)
- Es besteht keine Möglichkeit mehr, die Wartezeit zu erfüllen.
- Erreichen der Regelaltersrente (zur Zeit 65 Jahre und 3 Monate)
- Verbeamtung auf Lebenszeit
- Umzug ins Ausland (Keine EU und kein Staat, mit dem Verträge abgeschlossen wurden. Rücksprache mit der Beratungstelle der Deutschen Rentenversicherung,Hoher Wall 5, 44137 Dortmund, Telefon 206470)
Rechtsgrundlagen
§ 210 SGB VI
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Versicherungsamt
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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