Amt für Migration
Antragstellung und Terminvereinbarung
Eine Vorsprache beim Amt für Migration Dortmund ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über ein Kontaktformular möglich.
Das Amt für Migration Dortmund arbeitet nach fachlichen Zuständigkeiten, entsprechend bitten wir Sie, Ihre Anfrage direkt an das für Sie zuständige Team zu übermitteln.
Sofern Sie unsicher sind, welches Team für die Erledigung Ihres Anliegens zuständig ist, orientieren Sie sich an Ihrem Aktenzeichen (Bsp. 38/2 (=Teambezeichnung)). Alternativ hilft Ihnen ggf. der Name des Teams weiter oder Ihr aktueller Aufenthaltsstatus.
Formulare zur Terminvereinbarung und Kontaktaufnahme
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Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels -
Einreise & Erwerbstätigkeit (38/2-1) -
Ausbildung & Studium (38/2-2) -
Freizügigkeitsangelegenheiten (38/2-3) -
Humanitäre Aufnahmen (38/3-1) -
Asyl & Bleiberechte (38/3-2) -
Aufenthalte nach Asylverfahren (38/3-3) -
Familiäre & unbefristete Aufenthalte (38/4-1) -
Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) -
Einbürgerung (38/4-2) -
Information Einbürgerung (38/4-3) -
Aufenthaltsbeendigung Drittstaaten (38/5-1) -
Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2)
Sofern Sie aus Dringlichkeitsgründen einen zeitnahen Termin benötigen, können Sie im Kontaktformular unter Bemerkungen entsprechende Ausführungen vornehmen und Nachweise als Anlage übermitteln.
Ein dringender Grund könnte bspw. sein:
- wenn Sie aus dringenden dienstlichen Gründen verreisen müssen (Nachweis durch Schreiben Ihres Arbeitgebers) oder
- wenn Sie aus dringenden persönlichen Gründen verreisen müssen (Angaben zum Reisegrund, bspw. Trauerfall)
Keine dringenden Gründe sind bspw. Urlaubsreisen, da es sich hier in der Regel um planbare Ereignisse handelt.