Ordnungsamt
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Ausländerbehörde

Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels

Bei der Online-Terminvergabe werden Ihnen die frühestmöglichen Termine angezeigt. Bitte beachten Sie, dass der elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) in der Regel eine Produktionsdauer von 6 Wochen hat.
Wir haben keinen Einfluss auf die Herstellungszeiten bei der Bundesdruckerei.
Sie können Ihren Online beantragten Termin selber verschieben oder löschen, beachten Sie dazu bitte die Hinweise in Ihrer Terminbestätigungsmail.

Für die Abholung können Sie auch eine Person bevollmächtigen. Den hierzu notwendigen Vordruck finden Sie hier: Vollmacht [pdf, 43 kB], 43 KB, PDF

Sollten Sie aus dringenden Gründen einen noch früheren Termin, als die online angebotenen benötigen, können Sie eine Terminanfrage direkt über unser Serviceportal stellen.
Übersenden Sie jedoch bitte entsprechende Nachweise für die Dringlichkeit mit Ihrer Terminanfrage.
Ein dringender Grund könnte bspw. sein:

  • wenn das Vorhandensein Ihres Aufenthaltstitels im Zusammenhang mit Ihrer Arbeitsaufnahme oder Ihrer Erwerbstätigkeit steht und zwingend erforderlich ist (Nachweis durch Schreiben Ihres Arbeitgebers o. ä.) oder
  • wenn Sie aus dringenden dienstlichen Gründen verreisen müssen (Nachweis durch Schreiben Ihres Arbeitgebers, Angaben zum Reisegrund)
Keine dringenden Gründe sind bspw. Urlaubsreisen.
Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Aufzählungen nicht abschließend sind.
Nach Prüfung Ihres Anliegens und ggf. Anerkennung der Gründe erhalten Sie via E-Mail eine Einladung zum Termin samt der zur Abholung mitzubringenden Unterlagen.

Ordnungsamt - Ausländer-& Staatsangehörigkeitsangelegenheiten - Dienstleistungszentrum Bürgerdienste International

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Olpe 1
44122 Dortmund

Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Kontaktformular möglich.

Die Ausländerbehörde ist Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 13.00 bis 15.30 Uhr telefonisch zu erreichen.

Mehr zum Thema

Aufenthalte aus humanitären Gründen

Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.

Visa-Angelegenheiten

Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.

Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten

Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten

Allgemeine Informationen zur Einbürgerung

Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.

Freizügigkeit (EU)

Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.

Aufenthaltsbeendigung

Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.

Erklärung über den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.

Kontakt

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Studium / Sprachkurs

Informationen zum Studium und Sprachkursen für ausländische Studierende.

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Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

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Themen zum Bereich Geflüchtete in Dortmund des Sozialamtes der Stadt Dortmund

"lokal willkommen"

Beratung, Unterstützung und Informationen für Zugewanderte, Nachbar*innen sowie Freiwillige in Dortmund

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Entdecken Sie die Services zum Thema Ausländerwesen der Stadt Dortmund: Reiseausweise sowie Versagungs- und Ausweisungsverfahren.

Städtische Asylstelle

Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.

Beibehalt der deutschen Staatsangehörigkeit

Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.