Ordnungsamt
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Ausländische Studierende und Fachkräfte

Studium / Sprachkurs

Anmeldung

Sprechen Sie zur Anmeldung mit folgenden Unterlagen vor:

Wichtig: Beachten Sie, dass im Einzelfall noch weitere Unterlagen benötigt werden könnten, z.B. wenn Sie keine gültige Aufenthaltserlaubnis haben:
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Teilnahmebescheinigung der Sprachschule

Verlängerung

Sie haben kein Anschreiben für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bekommen?

Melden Sie sich bitte spätestens zwei Wochen vor Ablauf des Aufenthaltstitels per E-Mail oder nutzen Sie das entsprechende Kontaktformular für die Terminvergabe. Folgende Unterlagen sind bei Ihrer Vorsprache mitzubringen:

  • gültiger Nationalpass (Original & Kopie)
  • aktuellen Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (Original & Kopie)
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • aktuelle Finanzierungsnachweise
    • Nachweis über eine Verpflichtungserklärung zum Studium und aktuellen Kontoauszug oder
    • Sperrkonto
  • aktueller Krankenversicherungsnachweis (Einzahlungsbeleg / Kontoauszug)

beim Studium zusätzlich:

Bei Absolvierung studienvorbereitender Maßnahmen oder eines Sprachkurses zusätzlich:

  • Teilnahmebescheinigung des Deutschkurses (Original & Kopie) oder
  • aktuelle Studienbescheinigung des Studienkollegs oder
  • Nachweis über Feststellungsprüfung.

Wichtig: Beachten Sie, dass im Einzelfall noch weitere Unterlagen benötigt werden könnten.

Gebühren:
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 93,00 €
eventuell Fiktionsbescheinigung (vorläufiger Aufenthaltstitel): 13,00 €
Die Ausländerbehörde bittet darum, Gebühren für erbrachte Dienstleistungen nur noch mit der EC-Karte zu bezahlen.

Wechsels des Aufenthaltszwecks

Erforderliche Unterlagen beim Wechsel des Aufenthaltszwecks (Wechsel der Hochschule und/oder der Fachrichtung), sofern Sie noch im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis nach § 16b Abs. 1 des Aufenthaltsgesetztes sind:

  • gültiger Nationalpass (Original & Kopie),
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung,
  • formlosen Antrag auf Genehmigung des Wechsels des Aufenthaltszwecks,
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto,
  • Prüfbescheinigung, 12 KB, PDF (ausgefüllt vom Prüfungsamt Ihrer Hochschule),
  • Studienverlaufsplan bzw. Nachweise über Ihre während des gesamten Studiums erbrachten Leistungen.

Gebühren
Wechsel des Aufenthaltszwecks: 98,00 €
Die Ausländerbehörde bittet darum, Gebühren für erbrachte Dienstleistungen nur noch mit der EC-Karte zu bezahlen.

Erforderliche Unterlagen bei Wechsel des Aufenthaltszwecks (Wechsel der Hochschule und/oder der Fachrichtung) und gleichzeitiger Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis:

  • gültiger Nationalpass (Original & Kopie),
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung,
  • formlosen Antrag auf Genehmigung des Wechsels des Aufenthaltszwecks,
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto,
  • Prüfbescheinigung (ausgefüllt vom Prüfungsamt Ihrer Hochschule),
  • Studienverlaufsplan bzw. Nachweise über Ihre während des gesamten Studiums erbrachten Leistungen,
  • aktuelle Finanzierungsnachweise
    • Nachweis über eine Verpflichtungserklärung zum Studium und aktuellen Kontoauszug oder
    • Sperrkonto,
  • aktueller Krankenversicherungsnachweis (Einzahlungsbeleg / Kontoauszug).

Gebühren
Wechsel des Aufenthaltszwecks & Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 98,00 €
eventuell Fiktionsbescheinigung (vorläufiger Aufenthaltstitel): 13,00 €
Die Ausländerbehörde bittet darum, Gebühren für erbrachte Dienstleistungen nur noch mit der EC-Karte zu bezahlen.

Sie haben Ihre studienvorbereitenden Maßnahmen erfolgreich abgeschlossen und möchten nun studieren:

  • gültiger Nationalpass (Original & Kopie),
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung,
  • formlosen Antrag auf Genehmigung des Wechsels des Aufenthaltszwecks,
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto,
  • DSH-Zeugnis bzw. TestDAF-Bestätigung (Original & Kopie),
  • aktuelle Finanzierungsnachweise
    • Nachweis über eine Verpflichtungserklärung zum Studium und aktuellen Kontoauszug oder
    • Sperrkonto,
  • aktueller Krankenversicherungsnachweis (Einzahlungsbeleg / Kontoauszug).

Gebühren
Wechsel des Aufenthaltszwecks: 98,00 €
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 93,00 €
Wechsel des Aufenthaltszwecks & Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 98,00 €
eventuell Fiktionsbescheinigung (vorläufiger Aufenthaltstitel): 13,00 €
Die Ausländerbehörde bittet darum, Gebühren für erbrachte Dienstleistungen nur noch mit der EC-Karte zu bezahlen.

Ordnungsamt - Ausländische Studierende

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Olpe 1 , Zugang:Berswordthalle, Eingang Kleppingstraße 37, 44137 DortmundStadthaus Dortmund, Gebäudeteil C-Bitte achten Sie auf die Hinweisschilder! -
44122 Dortmund

Wichtig: Geben Sie Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum an. Die Beantwortung Ihrer E-Mail wird voraussichtlich einige Tage dauern. Bitte sehen Sie von zeitnahen Erinnerungen ab.

Öffnungszeiten:

Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Kontaktformular möglich.

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Freizügigkeit (EU)

Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.

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Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.

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Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

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