Ausländerbehörde
Kontakt
Ordnungsamt - Ausländer-& Staatsangehörigkeitsangelegenheiten - Dienstleistungszentrum Bürgerdienste International
Anschrift und Erreichbarkeit44122 Dortmund
Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Kontaktformular möglich.
Die Ausländerbehörde ist Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 13.00 bis 15.30 Uhr telefonisch zu erreichen.
Kontaktformulare/Online-Services & Rufnummern:
Einbürgerung (32/4-2)
Dienstleistungszentrum Bürgerdienste International International (32/4-3)
Freizügigkeitsangelegenheiten (32/4-5)
Anfangsbuchstabe Nachname
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Visa-Angelegenheiten/Einreiseverfahren (32/4-6)
Ausländische Studierende & Fachkräfte (32/4-6)
Städtische Asylstelle - Aufenthaltsgestattungen (32/4-7)
Anfangsbuchstabe Nachname
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Städtische Asylstelle - Duldungen (abgelehnte Asylbewerbende) (32/4-7)
Anfangsbuchstabe Nachname
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Aufenthaltsbeendigung & Ausweisungsverfahren (32/4-8)
Anfangsbuchstabe Nachname
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Aufenthalte aus humanitären Gründen (32/4-9)
Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels
Abgabe einer Verpflichtungserklärung („Besuchsaufenthalte“) nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.
Hier finden Sie die Kontaktinformationen der Ausländerbehörde in Dortmund, aufgeteilt nach den jeweiligen Angelegenheiten.
Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")
Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.
Entdecken Sie die Services zum Thema Ausländerwesen der Stadt Dortmund: Reiseausweise sowie Versagungs- und Ausweisungsverfahren.
Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten
Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.
Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.
Informationen zum Studium und Sprachkursen für ausländische Studierende.
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.
Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen