Ausländerbehörde
Städtische Asylstelle
Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden ("Gestattung") oder die im Anschluss an ein negativ abgeschlossenes Asylverfahren geduldet sind.
Aufenthaltsdokumente/Verlängerung
Wenn Ihr Aufenthaltsdokument abläuft, werden Sie vor dessen Ablauf von uns angeschrieben. Schriftlich erhalten Sie Informationen darüber, welche Unterlagen Sie zur Verlängerung mitbringen müssen.
Wichtig: Damit die Postzustellung Sie auch erreicht, überprüfen Sie bitte stets die Beschriftung Ihres Briefkastens.
Sie haben kein Anschreiben für die Verlängerung Ihres Aufenthaltsdokumentes bekommen oder möchten rechtzeitig selber einen Termin vereinbaren? Nutzen Sie zur Antragstellung und Terminvereinbarung folgendes Kontaktformular: Städtische Asylstelle (32/4-7)
Für eine Anmeldung benötigen Sie außerdem:
- vollständig ausgefülltes
Anmeldeformular [pdf, 1,1 MB], 1 MB, PDF - vollständig ausgefüllte
Wohnungsgeberbescheinigung [pdf, 29 kB], 29 KB, PDF - Mietvertrag
- Zuweisungsbescheid
- Bescheid des Bundesamtes für Migration und Integration (BAMF) - wenn schon zugegangen
Der Rat der Europäischen Union hat mit Datum vom 13.11.2023 die Verlängerung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/382 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG um ein weiteres Jahr, also bis zum 04.03.2025, beschlossen.
Mit Verlängerung des Durchführungsbeschlusses kommt auch § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) weiterhin zur Anwendung.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat mit der Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine die Fortgeltung der bisher erteilten Aufenthaltserlaubnisse gem. § 24 AufenthG bis zum 04.03.2025 festgelegt.
Dies bedeutet:
Alle Aufenthaltserlaubnisse gem. § 24 AufenthG, die am 01.02.2024 gültig sind, behalten per Verordnung weiterhin einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 04.03.2025 ihre Gültigkeit – auch, wenn das Gültigkeitsdatum auf dem elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) im Laufe des Jahres 2024 abläuft.
Durch diese Regelung per Verordnung ist keine Neu-Ausstellung eines eAT bei Ablauf durch die Ausländerbehörde erforderlich. Als Nachweis über das Fortbestehen des Aufenthaltsrechtes können die Einzelnen auf die o.g. Verordnung verweisen.
Alle beteiligten Behörden in der Bundesrepublik Deutschland werden durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat über die o.g. Verordnung und das sich daraus ergebende Fortbestehen des Aufenthaltsrechtes in Kenntnis gesetzt. Gleiches gilt für die Unterrichtung der Partnerländer in der Europäischen Union.
Zielsetzung der Regelung per Verordnung ist die Reduzierung der Aufwände bei den zuständigen Ausländerbehörden, aber auch bei den betroffenen Personen durch den Wegfall einer persönlichen Vorsprache.
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Städtische Asylstelle
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Kontaktformular möglich.
Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.
Themen zum Bereich Geflüchtete in Dortmund des Sozialamtes der Stadt Dortmund
Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.
Hier finden Sie die Kontaktinformationen der Ausländerbehörde in Dortmund, aufgeteilt nach den jeweiligen Angelegenheiten.
Beratung, Unterstützung und Informationen für Zugewanderte, Nachbar*innen sowie Freiwillige in Dortmund
Entdecken Sie die Services zum Thema Ausländerwesen der Stadt Dortmund: Reiseausweise sowie Versagungs- und Ausweisungsverfahren.
Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.
Hier finden Sie eine Übersicht zu den Themen der Ausländerbehörde der Stadt Dortmund.
Das Team ist zuständig für Ausländische Studierende und Fachkräfte.
Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.
Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.
Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.
Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen