Ausländische Studierende und Fachkräfte
Erwerbstätigkeit
Anmeldung
Sie haben eine gültige Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsaufnahme, Erwerbstätigkeit bzw. zum Zwecke der Forschung.
Sprechen Sie zur Anmeldung bitte mit folgenden Unterlagen vor: vollständig ausgefülltes
-
- vollständig ausgefüllte
- gültiger Nationalpass (Original & Kopie),
- aktuellen Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (Original & Kopie).
- bei Ortswechsel in Verbindung mit neuem Arbeitgeber
- neuer Arbeitsvertrag (Original & Kopie),
- sofern vorhanden die Zustimmung durch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) in Kopie.
Wichtig: Beachten Sie, dass im Einzelfall noch weitere Unterlagen benötigt werden könnten.
Verlängerung
Sie haben kein Anschreiben für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bekommen?
Melden Sie sich bitte spätestens zwei Wochen vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels per Email um einen Termin zu vereinbaren. Eine Vorsprache ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- gültigen Nationalpass (Original & Kopie),
- aktuellen Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (Original & Kopie),
- ein aktuelles biometrisches Passfoto,
- bei gleichem Arbeitgeber
- aktuelle vom Arbeitgeber ausgefüllte Arbeitgeberbescheinigung,
- letzten drei Lohn-/Gehaltsabrechnungen (Original & Kopie).
Download:
- bei neuem Arbeitgeber
- neuer Arbeitsvertrag (Original & Kopie),
- letzten drei Lohn-/Gehaltsabrechnungen (Original & Kopie),
- aktueller Krankenversicherungsnachweis (Einzahlungsbeleg / Kontoauszug).
Wichtig: Beachten Sie, dass im Einzelfall noch weitere Unterlagen benötigt werden könnten und unter Umständen die Zustimmung durch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) nötig ist.
Gebühren:
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 93,00 €
eventuell Fiktionsbescheinigung (vorläufiger Aufenthaltstitel): 13,00 €
Die Ausländerbehörde bittet darum, Gebühren für erbrachte Dienstleistungen nur noch mit der EC-Karte zu bezahlen.
Entdecken Sie die Services zum Thema Ausländerwesen der Stadt Dortmund: Reiseausweise sowie Versagungs- und Ausweisungsverfahren.
Das Team ist zuständig für Ausländische Studierende und Fachkräfte.
Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.
Beratung, Unterstützung und Informationen für Zugewanderte, Nachbar*innen sowie Freiwillige in Dortmund
Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.
Kontaktinformationen des Bereichs Geflüchtete in Dortmund im Dortmunder Sozialamt
Services des Bereichs Geflüchtete in Dortmund des Dortmunder Sozialamtes
Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten
Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.
Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.
Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.
Hier finden Sie die Kontaktinformationen der Ausländerbehörde in Dortmund, aufgeteilt nach den jeweiligen Angelegenheiten.
Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.