Ordnungsamt
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Ausländerbehörde

Dienstleistungszentrum Bürgerdienste International

Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind und bspw. Aufenthaltstitel aus familiären Gründen besitzen oder eine Niederlassungserlaubnis.

Aufenthaltsdokumente/Verlängerung

Wenn Ihr Aufenthaltsdokument abläuft, werden Sie rechtzeitig vor dessen Ablauf von uns angeschrieben. Schriftlich erhalten Sie Informationen darüber, welche Unterlagen Sie zur Verlängerung mitbringen müssen.

Wichtig: Damit die Postzustellung Sie auch erreicht, überprüfen Sie bitte stets die Beschriftung Ihres Briefkastens.

Sie haben kein Anschreiben für die Verlängerung des Aufenthaltsdokumentes bekommen oder möchten rechtzeitig selber einen Termin vereinbaren? Nutzen Sie zur Antragstellung und Terminvereinbarung folgendes Kontaktformular: Dienstleistungszentrum Bürgerdienste International (32/4-3)

Für einen Termin zur Verlängerung eines Aufenthaltsdokumentes sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • gültiger Nationalpass (Original & Kopie)
  • aktuelles Aufenthaltsdokument (bspw. Fiktion oder Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (Original & Kopie))
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • aktuelle Finanzierungsnachweise (letzten 3 Lohnabrechnungen/Bescheid Jobcenter)

Für eine Anmeldung außerdem:

Information zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels von anlässlich des Krieges in Israel eingereisten israelischen Staatsangehörigen

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat mit Datum vom 18.01.2024 eine Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels von anlässlich des Krieges in Israel eingereisten israelischen Staatsangehörigen erlassen (Israel-Aufenthalts-Übergangsverordnung – IsraelAufenthÜV).

Diese Verordnung tritt am 26. Januar 2024 in Kraft und regelt anlässlich des durch die Terrororganisation Hamas verursachten Krieges in Israel die vorübergehende Befreiung israelischer Staatsangehöriger vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für den Aufenthalt im Bundesgebiet.

Gem. § 2 IsraelAufenthÜV, 254 KB, PDF sind israelische Staatsangehörige bis zum 26. April 2024 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für den Aufenthalt im Bundesgebiet befreit. Diese Befreiung gilt rückwirkend zum 07. Oktober 2023 und nur, solange keine ablehnende Entscheidung zur Erteilung eines Aufenthaltstitels getroffen wurde.

Dies bedeutet:

Israelische Staatsangehörige, die seit dem 07.10.2023 (anlässlich des Krieges in Israel) in das Bundesgebiet eingereist sind, dürfen sich per Verordnung bis zum 26.04.2024 ohne Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhalten.

Der visumfreie Kurzaufenthalt israelischer Staatsangehöriger wird somit im zuvor genannten Zeitraum durch die Verordnung automatisch verlängert, ohne dass ein Antrag auf Verlängerung bei einer Ausländerbehörde gestellt werden muss.

Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Dienstleistungszentrum Bürgerdienste International (32/4-3)

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Olpe 1
44135 Dortmund

Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Kontaktformular möglich.

Mehr zum Thema

Staatsangehörigkeitsausweis

Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.

Themen

Hier finden Sie eine Übersicht zu den Themen der Ausländerbehörde der Stadt Dortmund.

Dienstleistungszentrum Bürgerdienste International

Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.

Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels

Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).

Erwerbstätigkeit

Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.

Allgemeine Informationen zur Einbürgerung

Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.

Beibehalt der deutschen Staatsangehörigkeit

Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.

Themen

Themen zum Bereich Geflüchtete in Dortmund des Sozialamtes der Stadt Dortmund

Erklärung über den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.

Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten

Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten

Brexit

Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")

Freizügigkeit (EU)

Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.

Services

Services des Bereichs Geflüchtete in Dortmund des Dortmunder Sozialamtes

Einbürgerung und Staatsangehörigkeit

Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.

Studium / Sprachkurs

Informationen zum Studium und Sprachkursen für ausländische Studierende.