Förderprogramme
Bürger*innen können Zuschüsse für Klimaschutz-Maßnahmen beantragen
Ob die Bepflanzung von Dächern, die Errichtung von Photovoltaikanlagen oder die Optimierung von Heizungsanlagen – für diese und andere Maßnahmen können Dortmunder*innen Zuschüsse von der Stadt erhalten. Das Umweltamt hat bereits elf Förderprogramme für mehr Klimaschutz und Klimafolgenanpassung auf den Weg gebracht.
Sechs Förderprogramme rund um Klima und Gebäude bietet das Umweltamt über das städtische Beratungszentrum "dlze – Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz" zurzeit bereits an. Ein Förderprogramm ist aktuell ausgeschöpft. Weitere vier Förderprogramme wurden vom Rat der Stadt Dortmund beschlossen und werden in den kommenden Monaten für Bürger*innen verfügbar sein. Damit wird in den nächsten Jahren ein Gesamtvolumen von über 3,5 Millionen Euro fürs Klima bereitgestellt.
Bestehende Programme des Umweltamtes
Begrünungsförderung: Die Stadt Dortmund fördert klimawandelgerechte Investitionen für die Begrünung von Dächern und Fassaden sowie für die Entsiegelung befestigter Flächen. So soll eine Entlastung überhitzter Bereiche und eine Verbesserung des natürlichen Wasserhaushalts erreicht werden. Antragsberechtigt sind Gebäudeeigentümer*innen, deren zu begrünendes Gebäude bzw. die zu entsiegelnde Grundstücksfläche sich in einem klimatischen Lastraum befinden. Das trifft für den Großteil der Gebäude in Dortmund zu. Die Klimakarte des RVRs kann online auf dortmund.de/dlze eingesehen werden.
Photovoltaikanlagen auf Vereinsgebäuden: Dortmunder Vereine, die einen Beitrag zur Energiewende in Dortmund leisten wollen, unterstützt die Stadt Dortmund bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Vereinsgebäuden. Gefördert werden nicht-wirtschaftliche Vereine des privaten Rechts, die Eigentümer, Pächter oder Mieter von Vereinsgebäuden innerhalb des Stadtgebiets von Dortmund sind. Außerdem muss ein entsprechender Eintrag im Vereinsregister vorliegen.
Geothermie: Die Stadt Dortmund unterstützt Gebäudeeigentümer*innen, oberflächennahe Erdwärme für die Heizung und Warmwasserversorgung zu nutzen. Damit sollen der Ausbau erneuerbarer Energien in Dortmund vorangetrieben und Treibhausgasemissionen reduziert werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen sowie freie Träger sozialer oder gemeinnütziger Einrichtungen, die Eigentümer*innen von Gebäuden innerhalb des Stadtgebiets Dortmund sind.
Schallschutzfenster: An vielbefahrenen Straßen sind die Anwohner*innen einer hohen Lärmbelastung ausgesetzt. Wo aktive Schallschutzmaßnahmen nicht möglich sind, bleibt häufig nur der Einbau neuer Fenster als mögliche Maßnahme übrig. Gefördert werden der Austausch von Schallschutzfenstern, bzw. Balkon- und Terrassentüren sowie die nachträgliche Dämmung von Rollladenkästen an stark befahrenen Straßen, soweit sie sich in Wohn- oder Schlafräumen befinden. Antragsberechtigt sind Grundstücks-, Haus- oder Wohnungseigentümer*innen von besonders vom Verkehrslärm betroffenen Gebäuden. Mieter*innen sind nicht antragsberechtigt. Die Prüfung, ob Anspruch auf eine Zuwendung besteht, erfolgt durch das Umweltamt.
Ausgeschöpftes Förderprogramm für Lastenfahrräder: Am 30. Juni 2023 lief ein Förderprogramm für die Anschaffung eines Lastenfahrrads an, welches bereits am 5. Juli 2023 voll ausgeschöpft war. Gefördert wurden Lastenfahrräder mit oder ohne elektrische Antriebsunterstützung.
Förderprogramme in Kooperation mit dem RVR
Die Stadt Dortmund kooperiert außerdem mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) im Projekt "Energiesparhaus Ruhr". Die aus der Kooperation entstandenen Förderungen laufen seit Juni 2023.
Förderprogramm Heizungsoptimierung: Durch diverse Maßnahmen wie zum Beispiel einen hydraulischen Abgleich des Heizungssystems, Einstellung der Heizkurve, Dämmung von Rohrleitungen oder Austausch der Heizungspumpe kann die Energieeffizienz von Heizungsanlagen optimiert werden. Im Förderprogramm werden Maßnahmen in Einfamilienhäusern an bestehenden Heizungsanlagen, welche die Energieeffizienz verbessern, mit einem Zuschuss gefördert. Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen von Einfamilienhäusern innerhalb des Stadtgebiets von Dortmund. Je Antragsteller*in und Gebäude ist lediglich ein Antrag förderfähig. Der Wärmeerzeuger muss mindestens zwei Jahre alt sein.
Gutscheine für Energieberatung: Ebenso fördert die Stadt Dortmund in Kooperation mit dem RVR Gutscheine im Wert von bis zu 100 Euro für eine professionelle Energieberatung vor Ort. Die Gutscheine sollen dabei helfen, einen ersten Einstieg in die Thematik Gebäude-Sanierung zu bekommen und professionell unterstützt zu werden. Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen von Ein- und Zweifamilienhäusern. Das Gebäude muss sich im Stadtgebiet Dortmund befinden. Die Beratungen erfolgen ausschließlich durch Berater*innen der Verbraucherzentrale NRW, gelistete Energieeffizienz Expert*innen auf energie-effizienz-experten.de oder des Bundesverbands GIH Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerk e.V.
Kommende Förderprogramme des Umweltamtes
Neben den laufenden Förderprogrammen werden aktuell weitere vom Rat beschlossene Förderprogramme mit ihren konkreten Förderrichtlinien erarbeitet, die voraussichtlich in den nächsten Monaten von Bürger*innen beantragt werden können. Sobald diese verfügbar sind, wird dies auf der Internetseite des dlze veröffentlicht.
Photovoltaikanlagen für Privathaushalte: Der Rat der Stadt hat ein Förderprogramm mit einem Volumen von 500.000 Euro zur Unterstützung der Anschaffung und Installation von Photovoltaikanlagen an und auf Dortmunder Gebäuden beschlossen. Der maximale Gesamtförderbetrag pro Antragsteller*in soll 1.000 Euro betragen. Pro Haushalt soll maximal eine Anlage gefördert werden. Das Programm soll so gestaltet werden, dass Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu 75.000 Euro für Ledige und bis zu 150.000 Euro für zusammen Veranlagte gefördert werden können. Eine Förderung von Mini-Photovoltaikanlagen soll über dieses Förderprogramm ausgeschlossen werden.
Mini-Photovoltaikanlagen: Durch die kommende Förderung von Mini-Photovoltaikanlagen (sogenannte Balkonkraftwerke) fördert die Stadt Dortmund auch den Ausbau von erneuerbaren Energien bei Mieter*innen. Das kommende Förderprogramm ist mit einem Volumen von 200.000 Euro angekündigt. Dabei beläuft sich der Höchstbetrag pro geförderter Anlage auf 500 Euro. Für einkommensabhängige Transferleistungsempfangende werden für dieses Förderprogramm spezielle Förderbedingungen mit einer erhöhten Förderquote erarbeitet.
Energetische Sanierung von Mehrfamilienhäusern: Die Stadt Dortmund wird mit einem kommenden, neuen Förderprogramm die Sanierung von privaten Mietwohngebäuden fördern. Fördergegenstände werden bei diesem Programm Maßnahmen zur Dämmung der Gebäudehülle, effiziente Nutzung von Heizung und Lüftung sowie der Einbau solarthermischer Anlagen sein. Das Fördervolumen des kommenden Förderprogramms beläuft sich dabei auf 500.000 Euro. Der maximale Förderbetrag wird sich pro Themengebiet auf 5.000 Euro belaufen.
Wärmepumpen bei privaten Immobilien: Zur Förderung von Wärmepumpen bei privaten Immobilien ist ein Förderprogramm in Höhe von 300.000 Euro jährlich bis zum Jahr 2025 in Erarbeitung. Eine entsprechende finanzielle Bedarfslage wird anhand von Einkommensgrenzen nachzuweisen sein. Die maximale Fördersumme soll 3.000 Euro pro Gebäude betragen.
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