Reisepass (48-Seiten-Pass für Vielreisende)
Persönliche Vorsprache ist möglich.
- Das Antragsverfahren unterscheidet sich nicht von der Beantragung des herkömmlichen Reisepasses (siehe Serviceseite zum Reisepass)
- Enthält im Vergleich zu einem herkömmlichen Reisepass 16 zusätzliche Seiten für Visaeinträge.
- Ist deshalb besonders für Geschäftsleute und Vielreisende von Interesse.
Wichtig:
- Sie müssen bei der Antragstellung ausdrücklich den Wunsch auf Ausstellung eines 48-Seiten-Passes äußern.
- Die Ausstellung des Passes ist auch im Expressverfahren in der Regel innerhalb von 4 Tagen möglich.
Online-Services und Formulare
Gebühren
- Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 59,50 € (6 Jahre gültig)
- Ab Vollendung des 24 Lebensjahres: 92,00 € (10 Jahre gültig)
- Expresszuschlag: 32,00 €
Die Gebühren werden bei der Beantragung des Dokuments erhoben. Die Zahlung ist grundsätzlich per EC-Karte oder per Bargeld am Kassenautomaten möglich.
Informationsblätter
Links
Unterlagen
Alle biometrischen Daten (Lichtbild, Fingerabdruck und Unterschrift) können im Dienstleistungszentrum der Innenstadt vor der Bearbeitung von Ihnen selbst an dem Speed Capture Gerät aufgenommen werden. Der Abruf der biometrischen Daten ist nur im Dienstleistungszentrum in der Innenstadt möglich. Der Service kostet 6,00 €. Sie brauchen kein Lichtbild mehr mitzubringen! Die Bearbeitungszeit wird hierdurch deutlich verkürzt.
Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderausweis mit Lichtbild oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der o. g. Lichtbildausweise kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage. Evtl. können Ihnen die Bürgerdienste weitere Möglichkeiten aufzeigen.
Alter abgelaufener Pass: Bei der Aushändigung des neuen Passes wird der bisherige, abgelaufene Pass eingezogen oder auf Wunsch mit einem Ungültigkeitsvermerk wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Pass mit. Falls der alte Pass noch gültige Visa anderer Staaten enthält, machen Sie bitte darauf aufmerksam, damit diese nicht ungültig gestempelt werden.
Nachweis der Personalien: Die in die Dokumente einzutragenden Daten werden aus dem Melderegister übertragen. Ein besonderer Nachweis der Personalien ist deshalb nicht erforderlich. Es empfiehlt sich jedoch, um evtl. Unstimmigkeiten in den Melderegistereintragungen sofort ausräumen zu können, das Familienstammbuch oder eine andere Personenstandsurkunde zur Antragstellung mitzubringen.
Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild. Lichtbilder die älter als 1 Jahr sind werden generell zurückgewiesen. Die Einzelheiten können Sie der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei entnehmen. Soll auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden, benötigen sie hierfür kein weiteres Lichtbild.
Fristen
Die gesamte Bearbeitung dauert zur Zeit ca. 4 Wochen. Expresspässe werden in der Regel nach 4 Tagen ausgestellt.
Rechtsgrundlagen
Passgesetz (PassG)
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck
Anschrift und Erreichbarkeit44287 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)
Anschrift und Erreichbarkeit44309 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
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Die Bezirksverwaltungsstelle Brackel musste bis auf Weiteres geschlossen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving
Anschrift und Erreichbarkeit44339 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde
Anschrift und Erreichbarkeit44263 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch
Anschrift und Erreichbarkeit44225 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde
Anschrift und Erreichbarkeit44369 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund
Anschrift und Erreichbarkeit44388 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede
Anschrift und Erreichbarkeit44359 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst
Anschrift und Erreichbarkeit44328 Dortmund
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Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung
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