Leichenpass
Personliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland sind nur mit einem Leichenpass zulässig. Zuständig für die Ausstellung in Dortmund sind die Friedhöfe Dortmund.
Online-Services und Formulare
Gebühren
25,00 € gemäß Tarifstelle 10.14.8 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Unterlagen
- Todesbescheinigung
- Sterbeurkunde
- Bescheinigung über die Einsargung
- Bescheinigung einer weiteren ärztlichen Leichenschau (bei natürlichem Tod)
- schriftliche Genehmigung zur Bestattung durch die Staatsanwaltschaft (bei ungeklärtem oder bei nichtnatürlichem Tod)
Rechtsgrundlagen
- § 17 Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW) in Verbindung mit § 13, Absatz 1 und § 15, Absatz 1 oder 2 BestG NRW
- Internationales Abkommen über Leichenbeförderung
- Tarifstelle 10.14.8 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Kontakt
Stadt Dortmund - Hauptfriedhof
Anschrift und Erreichbarkeit44143 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
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