Vergabe von Schulraum und Schulgrundstücken an Dritte
Antrag auf Schulraumnutzung und Abschluß eines Benutzungsvertrages für städtische Schulgebäude
Die Stadt Dortmund - Fachbereich Schule - stellt Schulräume und Pausenflächen für außerschulische Zwecke an Dritte (z.B. für private, berufliche oder gewerbliche Zwecke, zur Vereinsförderung, Förderung des Gemeinwesens und der Sportförderung) nach den Bestimmungen der "Benutzungsordnung zur Vergabe von Räumen und Pausenflächen der Schulen der Stadt Dortmund" zur Verfügung. Für die Nutzung können ggf. Entgelte anfallen, die der "Entgeltordnung für die außerschulische Nutzung von Schulräumen und Pausenflächen der Stadt Dortmund" zu entnehmen sind.
Ein Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Schulgebäudes, einer bestimmten Einrichtung oder eines bestimmten Raumes besteht nicht.