Service

Schülerbeförderung, Schülerfahrkosten, DeutschlandTicket Schule

persönlich

Personliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

online

Bei Erfüllung der Voraussetzungen ist der Schulträger zur Übernahme der zwischen Wohnung und Schule entstehenden Fahrkosten verpflichtet. Mit dem hier aufrufbaren Formular kann gleichzeitig die Übernahme der Schülerfahrkosten und die Ausgabe eines DeutschlandTickets Schule (ehemals SchokoTicket) im Abonnement für Anspruchsberechtigte beantragt werden.

Aushändigung des Tickets:

Liegt ein Anspruch auf Schülerfahrkostenübernahme gemäß SchfkVO vor, wird ein DeutschlandTicket Schule (ehemals SchokoTicket) im Abonnement durch die DSW21 ausgestellt. Dieses Ticket ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.

Weitere Informationen zu den Abonnementbedingungen können hier herunter geladen werden.

DeutschlandTicket Schule ersetzt das SchokoTicket zum 01.08.2023

Was ändert sich?

Das neue Ticket für Schülerinnen und Schüler ist rund um die Uhr deutschlandweit im Regionalverkehr gültig.

Was ist zu tun, wenn man bereits ein SchokoTicket hat?

Nichts. Das SchokoTicket wird automatisch von der DSW21 auf das DeutschlandTicket Schule umgestellt. Der bestehende Vertrag läuft weiter.

Für das Schuljahr 2023/2024 gilt folgendes:

Der Eigenanteil für das bezuschusste Ticket bleibt unverändert. Der Preis für das Selbstzahlerticket verringert sich von 39,40 € auf 29 €.

Wie und wann erfolgt die Umstellung?

Alle Schüler*innen, die bereits ein SchokoTicket haben, erhalten einen Brief von der DSW21 mit Informationen sowie eine Bescheinigung, mit der sie bis Ende September 2023 den Regionalverkehr deutschlandweit nutzen konnten. Bis dahin erfolgte ein Austausch der Tickets.

Kinder, Jugendliche & Familie

Online-Services und Formulare

Links

Unterlagen

Das Antragsformular ist mit den gewünschten Angaben vollständig auszufüllen.

Der Schulträger prüft dann, ob die Bedingungen für eine Fahrtkostenübernahme gemäß SchfkVO gegeben sind. Wenn der/die Schüler/in aus gesundheitlichen Gründen auf die Benutzung eines Verkehrsmittels angewiesen ist, ist die Vorlage eines Attestes des behandelnden Arztes erforderlich.

Voraussetzungen

Der Schulträger ist zur Übernahme der Schülerfahrtkosten verpflichtet, wenn

  • die Länge des kürzesten zumutbaren Schulweges zwischen elterlicher Wohnung und nächstgelegener aufnahmefähiger Schule für Schüler/innen der Klassen 1-4 mehr als 2,0 km, für Schüler/innen der Klassen 5-10 mehr als 3,5 km und für Schüler/innen der Klassen 11-13 mehr als 5,0 beträgt oder
  • der Schulweg besonders gefährlich oder aus anderen Gründen für Schüler/innen unzumutbar ist oder
  • der/die Schüler/in aus gesundheitlichen Gründen auf die Benutzung eines Verkehrsmittels angewiesen ist.

Rechtsgrundlagen

§ 97 Schulgesetz

Schülerfahrtkostenverordnung (SchfkVO)

Sozialgesetzbuch XII

Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO

Kontakt

Stadt Dortmund - Schulverwaltungsamt - Schülerbeförderung

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Königswall 25-27 , Zimmer 247 (2. Etage)
44137 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Montag
    Geschlossen
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    Geschlossen
  • Donnerstag
    bis
  • Freitag
    Geschlossen
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Außerhalb dieser Öffnungszeiten können auch Termine vergeben werden. Die telefonische Terminvereinbarung ist unter der Rufnummer: 0231 50-24336 erreichbar.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Eigenanteil beim Schulticket?

Berechtigen Schülerzeitkarten (über den reinen Schulweg hinaus) auch zur sonstigen Nutzung von Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs, kann der Schulträger nach § 97 Absatz 3 Schulgesetz einen von den Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler zu tragenden Eigenanteil von bis zu 14,00 Euro je Beförderungsmonat festsetzen. Von Erziehungsberechtigten mit mehreren eine Schule besuchenden Kindern dürfen Eigenanteile nur für zwei Kinder in der Reihenfolge ihres Alters erhoben werden, für das zweite Kind nur bis zu 7,00 Euro je Beförderungsmonat. Der Eigenanteil entfällt für Schüler/innen, für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz/Sozialgesetzbuch XII geleistet wird. Auf Basis dieser Rechtsgrundlage wurden die Eigenanteile mit Wirkung vom 01.08.2021 auf 14,00 Euro für jede/n anspruchsberechtigte/n volljährige/n Schüler/in sowie die/den erste/n minderjährige/n Schüler/in und auf 7,00 Euro für das zweite minderjährige anspruchsberechtigte Kind festgesetzt. Volljährige Kinder der Familie bleiben bei dieser Zählung unberücksichtigt.

Was passiert bei Verlust des DeutschlandTicket Schule?

Der Verlust oder die Zerstörung der Schulticket-Chipkarte sind DSW21 unverzüglich mitzuteilen. Die ursprünglich ausgegebene Chipkarte wird dann in der Kundendatei des Verkehrsunternehmens gesperrt. Weiterhin wird an die zentrale Kundendatei des VRR ein entsprechender Vermerk weitergeleitet. Eine Ersatzausgabe von abhanden gekommenen oder zerstörten Schulticket-Chipkarten wird gegen eine Gebühr von 10,00 Euro durchgeführt. Für jede weitere Ersatzausgabe innerhalb des zwölfmonatigen Vertragszeitraums wird eine Gebühr von 20,00 Euro erhoben.

Wird bei dem Ungang mit den persönlichen Daten der Datenschutz gewährleistet?

Die Berechtigung zur Erhebung der Persönlichen Daten sowie deren Nutzung im bestimmungsmäßigen Umfang leiten der Schulträger sowie DSW21 aus dem § 97 Schulgesetz sowie dem Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO ab. Die Daten werden also im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

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