Gewässer-Planfeststellungsverfahren
Personliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Aufforderung zum Gewässerausbau zur Erfüllung der wasserrechtlichen Vorschriften;
Abschätzung der durch die Ausbaumaßnahme betroffenen Umweltschutzgüter (Screening);
Vorprüfung zur UVP-Pflichtigkeit des Gewässerausbaus;
Durchführung des Beteiligungsverfahrens zur Umweltverträglichkeit gemäß UVPG sowie Festlegung des Untersuchungsraumes der Umweltvertäglichkeitsstudie (UVS) und der durch die Ausbaumaßnahme betroffen Umweltschutzgüter (Scoping);
Prüfung der Antragsunterlagen hinsichtlich Erfüllung der wasserrechtlichen Anforderungen und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.);
Anforderung zusätzlicher Gutachten und Nachweise;
Durchführung des Beteiligungsverfahrens zum Gewässerausbau gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz (Versand der Antragsunterlagen, Öffentliche Bekanntmachung, Erörterung der Einwendungen, Bekanntmachung des Bescheids);
Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zum Ausbauvorhaben;
Prüfung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanz gemäß Landschaftsgesetz und Bundesnaturschutzgesetz;
Abwägung nicht aufhebbarer Konflikte zwischen dem beantragten Gewässerausbau und eingegangenen Einwendungen; Genehmigung (Planfeststellung) / Abweisung des Gewässerausbauantrags; Information politischer Gremien;
Überwachung der Genehmigungsauflagen im Rahmen der Ausführungsplanung und Bauausführung; Zwischen- und Schlussabnahme der Gewässerausbaumaßnahme
Gebühren
2% der Baukosten, mindestens jedoch 1.100 €
Unterlagen
Antragsunterlagen nach Maßgabe der Richtlinie für naturnahe Unterhaltung und naturnahen Ausbau von Fließgewässern in NRW ("Blaue Richtlinie") mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan, ergänzt um eine Umweltverträglichkeitsstudie/-untersuchung bei UPV-pflichtigen Vorhaben
Fristen
Genehmigung/Abweisung ca. 12 bis 18 Monate nach Vorlage vollständiger und prüfbarer Antragsunterlagen
Voraussetzungen
Gewässer II. Ordnung
Lage des Gewässerausbaus im Stadtgebiet Dortmund
Rechtsgrundlagen
Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz, Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, Landschaftsgesetz
Kontakt
Stadt Dortmund - Umweltamt - Gewässerbewirtschaftung
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich!
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