Service

Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Entsiegelungen

persönlich

Personliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

Was wird gefördert?

1. Dachbegrünungen mit einer Substratschicht mit einer Aufbauhöhe von 8 cm

Zuwendungsfähig sind insbesondere alle angemessenen Ausgaben für den Aufbau der Vegetationsschicht wie Schutzvlies, Filtermatte, Drainschicht, Substrat, Ansaat oder Pflanzen. Darüber hinaus die Ausgaben für Entwurf, Planung und Durchführung der Maßnahme durch ein Fachunternehmen.

2. Boden- und wandgebundene Fassadenbegrünungen

Zuwendungsfähig sind Fassadenbegrünungen bei geeigneten Gebäuden und baulichen Anlagen inkl. Ausgaben für Entwurf, Planung und Durchführung durch ein Fachunternehmen. Hierzu gehören Fassadenbegrünungssysteme, Pflanzen und Pflanzmaßnahmen sowie vegetationstechnische Arbeiten zur Herstellung eines geeigneten Pflanzbereichs und vorbereitende Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Installation stehen (z.B. Entsiegelung/Bodenaustausch).

3. Entsiegelung befestigter Flächen und deren Umwandlung in Vegetationsfläche

Zuwendungsfähig sind alle anfallenden Planungs-, Material- und Baukosten, die im direkten Zusammenhang mit der Entsiegelung und anschließenden Begrünung stehen sowie die Kosten für die Durchführung durch ein Fachunternehmen. Darüber hinaus die Entsorgungskosten des alten Bodenbelags. Die entsiegelte Fläche darf nicht an die Kanalisation angeschlossen werden, das heißt, es muss vor Ort versichert werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Dach- und Fassadenbegrünung: Gefördert werden 50 % der anerkannten Kosten, höchstens jedoch 50 Euro pro Quadratmeter begrünter Fläche.

Entsiegelung: Gefördert werden 50 % der anerkannten Kosten, höchstens jedoch 20 Euro pro Quadratmeter entsiegelter und begrünter Fläche.

Umwelt, Nachhaltigkeit & Klimaschutz

Online-Services und Formulare

Informationsblätter

Unterlagen

Neben dem Förderantragsformular sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Fotos des jetzigen Zustandes der zu begrünenden Fläche
  • Plan oder maßstäbliche Skizze, aus dem/der die Fläche für die Begrünungsmaßnahme mit Maßangaben zweifelsfrei entnommen werden kann
  • ein Angebot einer Fachfirma über die auszuführenden Arbeiten mit Bezeichnung und Kostenschätzung der einzelnen Maßnahmen. Dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Bei einer Dachbegrünung sollte aus dem Angebot die Höhe der Substratschicht (8 cm) hervorgehen.
  • Beschlussfassung der Eigentümer*innengemeinschaft über die Maßnahme, falls die antragstellende Person Hausverwalter*in ist
Eine Antragstellung ist möglich, solange entsprechende Fördermittel für dieses Programm zur Verfügung stehen.

Den Antrag inkl. der erforderlichen Unterlagen können Sie hier einreichen:

per E-Mail an dlze@stadtdo.de (dlze - Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz)

oder per Post an:

Stadt Dortmund - Umweltamt

60/5-3

Brückstraße 45

44122 Dortmund

weitere Informationen zu den Unterlagen

Voraussetzungen

  • Geförderte Maßnahmen müssen auf dem Gebiet der Stadt Dortmund umgesetzt werden.
  • Vor Bewilligung des Zuschusses darf nicht mit der Maßnahme begonnen werden.
  • Die beantragten Maßnahmen müssen einen Beitrag zur Abmilderung der Klimafolgen in Dortmund leisten. Dies ist der Fall, sofern die Maßnahmen innerhalb eines vom Regionalverband Ruhr (RVR) ausgewiesenen Vorstadt-, Stadtrand-, Stadt-, Innenstadt- oder Gewerbe-/Industrieklimas liegen. Kartografische Informationen zum Stadtklima finden Sie auf den Klimakarten des RVR.
  • Gefördert werden ausschließlich durch qualifizierte Fachfirmen ausgeführte Maßnahmen.

Rechtsgrundlagen

Grundlage für eine Bwilligung ist die aktuelle Richtlinie der Stadt Dortmund zur Förderung der Begrünung von Dächern und Fassaden sowie für Flächenentsiegelungen.

weitere Informationen zu den Rechtsgrundlagen

Kontakt

Stadt Dortmund - Umweltamt - Klimaschutz und Klimaanpassung

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Freistuhl 7
44137 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
  • NRW - informierBar
  • Erreichbarkeit
    • Montag
      bis und bis
    • Dienstag
      bis und bis
    • Mittwoch
      bis und bis
    • Donnerstag
      bis und bis
    • Freitag
      bis
    • Samstag
      Geschlossen
    • Sonntag
      Geschlossen

    Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich!

    Kontakt

    Logo vom Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz

    Stadt Dortmund - Umweltamt - dlze - Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz

    Anschrift und Erreichbarkeit
    Anschrift:
    Freistuhl 7 , E.ON Tower
    44137 Dortmund

    Der Eingang des dlze befindet sich im Erdgeschoss des Gebäudes, direkt am Freistuhl, neben der Tiefgaragen-Einfahrt.

    Beratungszeiten
    • Montag
      Geschlossen
    • Dienstag
      bis und bis
    • Mittwoch
      bis und bis
    • Donnerstag
      bis
    • Freitag
      Geschlossen
    • Samstag
      Geschlossen
    • Sonntag
      Geschlossen

    Energieberatungen finden nur nach vorheriger Terminabsprache statt (telefonisch oder per E-Mail).

    Telefonische Erreichbarkeit
    • Montag
      bis und bis
    • Dienstag
      bis und bis
    • Mittwoch
      bis und bis
    • Donnerstag
      bis und bis
    • Freitag
      bis
    • Samstag
      Geschlossen
    • Sonntag
      Geschlossen

    Weitere Services

    Zur Service-Übersicht
    Abfallberatung (gewerbliche Abfälle)

    Wir informieren zur Beratung von Unternehmen & Gewerbetreibenden in Fragen der Abfallvermeidung/ Abfallentsorgung/ Abfallverwertung – Details hier.

    Abfallpatenschaften

    Wir informieren über Abfallpatenschaften in Dortmund: Hier erfahren Sie Details zur Vorbereitung & Durchführung von Kampagnen zur Abfallvermeidung.

    Abfallrechtliche Verfahren

    Wir informieren Sie über Abfallrechtliche Verfahren in Dortmund: Hier erfahren Sie mehr zur Durchführung von Genehmigungsverfahren nach Abfallrecht.

    Abgeschleppte Fahrzeuge

    Steht Ihr Fahrzeug nicht mehr dort, wo Sie es geparkt haben? Die Polizei kann Ihnen Auskunft geben, ob es gestohlen oder abgeschleppt wurde.

    Abwasserbeseitigung (privat)

    Wir informieren Sie zur privaten Abwasserbeseitigung: Mehr Details zur technischen Prüfung der Anlagenbemessung & Bemessungsgrundlagen & mehr – hier.

    Abwehr von Großschadensereignissen

    Abwehr von Großschadensereignissen

    Aktenvernichtung

    Informationen zum Thema „Aktenvernichtung“ finden Sie hier. Unsere Themenseite informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH).

    Aktionsplan für Teilhabe und Bildung

    „Stark aus der Krise“ – Chancen für Kinder, Jugendliche & Familien: Mehr zum „Aktionsplan zur Stärkung von Teilhabe & Bildung“ der Stadt Dortmund.

    Online-Service

    Altkleider

    Unsere Themenseite „Altkleider“ informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH) – hier erhalten Sie Links & weitere Informationen.

    Altlastenkataster

    Hier finden Sie Details zum Altlastenkataster in Dortmund: Wir erteilen Informationen & beraten rund um Themen wie schädliche Bodenveränderungen.

    Online-Service

    Altlastensanierung

    Wir von der Stadt Dortmund beraten bei der Konzeption von Bodensanierungen & Flächenaufbereitungen. Details zur Altlastensanierung finden Sie hier.

    Amtliche Basiskarte (ABK)

    Wir informieren über die Amtliche Basiskarte (ABK), welche auf dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) basiert – Details hier.

    Online-Service

    Amtliche Grenzanzeige

    Die Grundstücksgrenze wird aufgrund des amtlichen Katasternachweises in die Örtlichkeit übertragen & dem Antragsteller vor Ort angezeigt. Mehr – hier.

    Änderung der Lagebezeichnung

    Antrag auf Änderung der Lagebezeichnung eines Grundstücks im Liegenschaftskataster und Grundbuch ist beim Katasteramt zu stellen – mehr Details hier.

    Änderung der Nutzungsart

    Wir informieren zur Änderung der Nutzungsart (tatsächliche Nutzung eines Grundstücks) im Liegenschaftskataster, Grundbuch & für die Finanzverwaltung.