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Bescheidabschriften

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Abschriften von Steuer- und Gebührenbescheiden des Fachbereichs Stadtkasse und Steueramt

Sie benötigen eine Bescheidabschrift? Diese können sie problemlos über das Online-Formular bestellen.

Steuern & Abgaben

Online-Services und Formulare

Gebühren

Je Veranlagungszeitraum, für den eine Abschrift des Steuer-/Gebührenbescheides beantragt wird, fällt eine Verwaltungsgebühr an. Bei Zahlung per Vorkasse oder Giropay (E-Payment) beträgt die Gebühr jeweils 8 €. Möchten Sie die Gebühr nach Erhalt der Abschrift zahlen, erhalten Sie einen separaten Gebührenbescheid. In diesem Fall beträgt die Gebühr 14 €

weitere Informationen zu den Gebühren

Unterlagen

Wenn Sie selbst Steuer-/Gebührenpflichtige*r sind, sind keine weiteren Unterlagen notwendig. Sollten Sie Bescheid(e) einer anderen Person/Firma beantragen, müssen Sie im Online-Formular eine entsprechende Vollmacht hochladen.

Fristen

Die Bearbeitungszeit richtet sich einerseits nach dem gewählten Zahlverfahren, andererseits nach der gewünschten Versandart (postalisch oder per Download). Näheres können Sie den Erläuterungen im Online-Formular entnehmen.

Rechtsgrundlagen

§§ 1, 2 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Dortmund i.V.m. Ziffer 10.2 des Gebührentarifs

weitere Informationen zu den Rechtsgrundlagen

Kontakt

Stadt Dortmund - Stadtkasse und Steueramt - Steuern und Abgaben

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Löwenstraße 11
44137 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis
  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Häufig gestellte Fragen

Was ist mit "Veranlagungszeitraum" gemeint?

Es handelt sich um den Zeitraum, für den üblicherweise ein Bescheid erstellt wird. Bei Grundbesitzabgaben handelt es sich um das Kalenderjahr, bei Vergnügungssteuern für Apparate mit Gewinnmöglichkeit um ein bestimmtes Quartal. Wurden für einen Zeitraum mehrere Bescheide erstellt (z.B. im Falle der Grundbesitzabgaben bei unterjährigen Änderungen in der Abfallentsorgung), ist die Gebühr für die jeweiligen Abschriften nur ein Mal zu entrichten.

Kann ich die Gebühr auch anderweitig vorab entrichten?

Derzeit steht nur Vorkasse per Banküberweisung zur Verfügung. In Kürze werden weitere Möglichkeiten hinzukommen (z.B. PayPal).

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Wir informieren über Abfallpatenschaften in Dortmund: Hier erfahren Sie Details zur Vorbereitung & Durchführung von Kampagnen zur Abfallvermeidung.

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Wir informieren Sie über Abfallrechtliche Verfahren in Dortmund: Hier erfahren Sie mehr zur Durchführung von Genehmigungsverfahren nach Abfallrecht.

Abgeschleppte Fahrzeuge

Steht Ihr Fahrzeug nicht mehr dort, wo Sie es geparkt haben? Die Polizei kann Ihnen Auskunft geben, ob es gestohlen oder abgeschleppt wurde.

Abwasserbeseitigung (privat)

Wir informieren Sie zur privaten Abwasserbeseitigung: Mehr Details zur technischen Prüfung der Anlagenbemessung & Bemessungsgrundlagen & mehr – hier.

Abwehr von Großschadensereignissen

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„Stark aus der Krise“ – Chancen für Kinder, Jugendliche & Familien: Mehr zum „Aktionsplan zur Stärkung von Teilhabe & Bildung“ der Stadt Dortmund.

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Unsere Themenseite „Altkleider“ informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH) – hier erhalten Sie Links & weitere Informationen.

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Hier finden Sie Details zum Altlastenkataster in Dortmund: Wir erteilen Informationen & beraten rund um Themen wie schädliche Bodenveränderungen.

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Altlastensanierung

Wir von der Stadt Dortmund beraten bei der Konzeption von Bodensanierungen & Flächenaufbereitungen. Details zur Altlastensanierung finden Sie hier.

Amtliche Basiskarte (ABK)

Wir informieren über die Amtliche Basiskarte (ABK), welche auf dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) basiert – Details hier.

Online-Service

Amtliche Grenzanzeige

Die Grundstücksgrenze wird aufgrund des amtlichen Katasternachweises in die Örtlichkeit übertragen & dem Antragsteller vor Ort angezeigt. Mehr – hier.

Änderung der Lagebezeichnung

Antrag auf Änderung der Lagebezeichnung eines Grundstücks im Liegenschaftskataster und Grundbuch ist beim Katasteramt zu stellen – mehr Details hier.

Änderung der Nutzungsart

Wir informieren zur Änderung der Nutzungsart (tatsächliche Nutzung eines Grundstücks) im Liegenschaftskataster, Grundbuch & für die Finanzverwaltung.

Anerkennung von Angeboten nach der AnFöVO

Wir informieren Sie über anerkannte Angebote für Pflegebedürftige zur Unterstützung im Alltag. Formulare und Details zu Gebühren & Unterlagen – hier.