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Geplante verkaufsoffene Sonntage in Hörde, Innenstadt-West und Aplerbeck werden dem Rat vorgelegt
Die Verwaltungsspitze der Stadt Dortmund hat in ihrer Sitzung am Dienstag, 14. Februar, beschlossen, dem Rat der Stadt Dortmund – unter Beteiligung der betroffenen politischen Gremien – den Beschluss über verkaufsoffene Sonntage in den Stadtbezirken Hörde, Innenstadt-West und Aplerbeck vorzuschlagen.
In Vorbereitung der Termine gab es vorab einen Austausch des Ordnungsamtes mit den Kirchen, der Gewerkschaft ver.di, der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund, dem Handelsverband NRW Westfalen-Münsterland e.V., dem Cityring Dortmund Initiativkreis attraktive Innenstadt e.V. sowie der Wirtschaftsförderung Dortmund.
Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsschutz nur rechtens, wenn es hierfür einen zu rechtfertigenden Grund gibt und die Ausnahme der Sonntagsöffnung für die Öffentlichkeit klar erkennbar bleibt.
Im ersten Halbjahr 2023 sollen daher die rechtlichen Möglichkeiten für die verkaufsoffenen Sonntage für folgende Termine beschlossen werden:
- 26. März in Hörde in Verbindung mit dem Hörder Frühling
- 23. April in der Innenstadt-West in Verbindung mit dem "E-Bike-Festival"
- 7. Mai in Aplerbeck in Verbindung mit dem "Aplerbecker Kunstfrühling"
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