Kommunales Integrationsmanagement (KIM)
Chancen-Aufenthaltsrecht
Das Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c Aufenthaltsgesetz - AufenthG) ist eine Aufenthaltserlaubnis. Sie soll gut integrierten, langjährig in Deutschland lebenden ausländischen Personen, die aktuell einen Duldungsstatus haben, eine Bleibeperspektive eröffnen.
Es ermöglicht den begünstigen Personen, aus einem rechtmäßigen Aufenthalt heraus die Voraussetzungen für ein weiteres dauerhaftes Bleiberecht zu schaffen.
Mehrsprachige Flyer
-
Flyer Chancen-Aufenthaltsrecht §104c (deutsch), 1 MB, PDF -
Flyer Chancen-Aufenthaltsrecht §104c (english), 517 KB, PDF -
Flyer Chancen-Aufenthaltsrecht §104c (français), 517 KB, PDF -
Flyer Chancen-Aufenthaltsrecht §104c (español), 517 KB, PDF -
Flyer Chancen-Aufenthaltsrecht §104c (hrvatski), 514 KB, PDF -
Flyer Chancen-Aufenthaltsrecht §104c (polski), 518 KB, PDF -
Flyer Chancen-Aufenthaltsrecht §104c (pусский), 550 KB, PDF -
Flyer Chancen-Aufenthaltsrecht §104c (română), 515 KB, PDF -
Flyer Chancen-Aufenthaltsrecht §104c (türkçe), 515 KB, PDF -
Flyer Chancen-Aufenthaltsrecht §104c (български), 573 KB, PDF -
Flyer Chancen-Aufenthaltsrecht §104c (Українська), 539 KB, PDF -
Flyer Chancen-Aufenthaltsrecht §104c (العربية), 1 MB, PDF -
Flyer Chancen-Aufenthaltsrecht §104c (فارسیr), 1 MB, PDF
Weitere Informationen
Kontakt
Kommunales Integrationsmanagement (KIM)
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.
Informationen zum städtischen Leitbild Integration
Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.
Informationen zu Migrationsberatung und Jugendmigrationsdiensten in Dortmund
Informationen zum Rahmenkonzepte zur Interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung Dortmund
In unseren Beratungsterminen vermitteln wir vielfältige Hilfsangebote: Erfahren Sie mehr über unsere Kernthemen: Ankommen, Sprache, Integration.
Eine Übersicht zur Koordinierungsstelle Einsamkeit der Stadt Dortmund
Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.
Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.
Informationen zum Studium und Sprachkursen für ausländische Studierende.
Services Sozialamt
Themen zum Bereich Geflüchtete in Dortmund des Sozialamtes der Stadt Dortmund
Informationen über den Masterplan Migration/Integration der Stadt Dortmund
Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.
Informationen zum Förderbereich des Kulturbüros in Dortmund für mehr Vielfalt in Kunst und Kultur.