Masterplan Migration/Integration
Leitbild Integration
Das städtische Leitbild Integration ist der Rahmen für die städtische Integrationsarbeit und dient als Leitlinie für die Arbeit des MIA-DO-Kommunales Integrationszentrum Dortmund (MIA-DO-KI): Gemeinsam in Vielfalt – Zuhause in Dortmund.
Grundlage unseres Handelns sind dabei:
- die Menschenrechte
- die Werteordnung des Grundgesetzes
- der gleichberechtigte Dialog auf Augenhöhe.
Wir in Dortmund machen "Gemeinsam in Vielfalt" daran fest, dass Vielfalt in der Gesellschaft als Bereicherung der Kompetenzen und Erfahrungen aller empfunden wird, Vorbehalte, Vorurteile und Ängste abgebaut und Unterschiede akzeptiert werden.
Stadt Dortmund - MIA-DO-Kommunales Integrationszentrum Dortmund
Anschrift und Erreichbarkeit44122 Dortmund
Informationen über das am 31.12.2022 in Kraft getretene Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c Aufenthaltsgesetz - AufenthG
Themen zum Bereich Geflüchtete in Dortmund des Sozialamtes der Stadt Dortmund
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.
Informationen zum Rahmenkonzepte zur Interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung Dortmund
Informationen zum jährlichen Interkultureller Kalender (INKA) der Stadt Dortmund
Themen des Sozialamtes der Stadt Dortmund
Hier finden Sie eine Übersicht zu den Themen aus dem Kommunalen Integrationszentrum Dortmund (MIA-DO-KI). Mehr erfahren.
Ein Überblick zu einigen Programmen im Bereich der Sprachbildung in der Stadt Dortmund
Informationen über die Kampagne: Wir alle sind Dortmund
Services Sozialamt
Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.
Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.
Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.