Integration als Querschnitt
Interkulturelle Öffnung der Verwaltung
Ein Schwerpunkt im Rahmen des Masterplanprozess ist die interkulturelle Öffnung der Verwaltung. Im September 2008 wurden deswegen der Beitritt zur "Charta der Vielfalt" und die Erarbeitung eines Rahmenkonzeptes zur Interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung beschlossen.
Die Unterzeichnung der "Charta der Vielfalt" war für die Stadt Dortmund – wie im Rahmen des Masterplan Integration beschlossen – ein erster grundlegender und wesentlicher Schritt hin zur interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung. Die "Charta der Vielfalt" dokumentiert Dortmunds Selbstverständnis als internationale Stadt mit einer langen Zuwanderungsgeschichte bundesweit nach außen. Das Bekenntnis zur "Charta der Vielfalt" ist außerdem der Grundstein für die Erarbeitung eines Rahmenkonzeptes zur interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung.
Hintergrund "Charta der Vielfalt"
Die "Charta der Vielfalt" ist auf Initiative der Deutschen BP in Zusammenarbeit mit Daimler Chrysler, Deutsche Bank und Deutsche Telekom Ende 2006 mit Unterstützung der damaligen Integrationsbeauftragten der Bundesregierung Maria Böhmer entstanden.
Die Charta ist ein Bekenntnis zu Fairness und Wertschätzung von Menschen in Unternehmen. Durch die Unterzeichnung verpflichten sich Unternehmen, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen und Ausgrenzung ist. Weiterhin ist das Ziel, unterschiedliche Talente in der Belegschaft und im Arbeitsfeld zu erkennen, einzubeziehen und zu nutzen, um letztlich bessere Arbeitsergebnisse zu erzielen und die Kundschaft optimal bedienen zu können.
Zu den über 200 Unterzeichnern gehören neben renommierten Wirtschaftsunternehmen zunehmend auch öffentliche Arbeitgeber wie das Land Niedersachsen oder Städte wie Köln, Essen und Frankfurt.
Rahmenkonzept zur Interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung
Um den Beitritt und das Bekenntnis zur "Charta der Vielfalt" mit Leben zu füllen und umzusetzen, wird unter Federführung von Personalamt und MIA-DO-Kommunales Integrationszentrum Dortmund (MIA-DO-KI) ein Rahmenkonzept zur Interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung erarbeitet.
Eckpunkte dieses Konzeptes sind:
- Bei Mitarbeiterschulungen sollen interkulturelle Aspekte berücksichtigt werden, damit Hemmnisse und Schranken für Kunden mit Migrationshintergrund abgebaut werden.
- Die Mitarbeiterzahl sowie die Zahl der Auszubildenden mit Migrationshintergrund soll – bei gleicher Qualifikation – erhöht werden.
- Interkulturelle Orientierung und Öffnung sollen bei der strukturellen Weiterentwicklung der Stadtverwaltung berücksichtigt werden.
- Mittels Situationsanalyse sollen die Bedürfnisse und Kundeninteressen von Menschen mit Migrationshintergrund festgestellt werden, um entsprechend weitere Schritte abzuleiten.
Interkulturelle Öffnung soll bei der Erarbeitung des Rahmenkonzeptes aber nicht nur als integrationspolitisches Thema gesehen werden, sondern auch als Baustein der Organisationsentwicklung eines modernen, kundenorientierten Dienstleistungsunternehmens und als Qualitätsmerkmal für eine international ausgerichtete Stadt (Stichwort Diversity).
So soll das Konzept den Anspruch der Stadt Dortmund im Hinblick auf Interkulturalität erfüllen und ein angemessenes Reagieren auf eine durch Zuwanderung und Globalisierung veränderte Umwelt ermöglichen.
Stadt Dortmund - MIA-DO-Kommunales Integrationszentrum Dortmund
Anschrift und Erreichbarkeit44122 Dortmund
Informationen zum Förderbereich des Kulturbüros in Dortmund für mehr Vielfalt in Kunst und Kultur.
Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Informationen über den Aufbau und die Entwicklung von Integration/Migration als kommunales Handlungsfeld
Kontaktinformationen des Sozialamts der Stadt Dortmund.
Informationen zum Rahmenkonzepte zur Interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung Dortmund
Themen des Sozialamtes der Stadt Dortmund
Eine Übersicht zum Integrationspreis 2021 der Stadt Dortmund
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Informationen zu Migrationsberatung und Jugendmigrationsdiensten in Dortmund
Hier finden Sie eine Übersicht zu den Themen aus dem Kommunalen Integrationszentrum Dortmund (MIA-DO-KI). Mehr erfahren.
Netzwerk- und Gremienarbeit bei MIA-DO-KI: Wir bemühen uns um eine effektive Integration und mehr Vielfalt in Dortmund.
Informationen zur Begriffsdefinition "Integration" der Stadt Dortmund
Eine Übersicht zur Koordinierungsstelle Einsamkeit der Stadt Dortmund
Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.