Ausländerbehörde
Städtische Asylstelle
Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden ("Gestattung") oder die im Anschluss an ein negativ abgeschlossenes Asylverfahren geduldet sind.
Aufenthaltsdokumente/Verlängerung
Wenn Ihr Aufenthaltsdokument abläuft, werden Sie vor dessen Ablauf von uns angeschrieben. Schriftlich erhalten Sie Informationen darüber, welche Unterlagen Sie zur Verlängerung mitbringen müssen.
Wichtig: Damit die Postzustellung Sie auch erreicht, überprüfen Sie bitte stets die Beschriftung Ihres Briefkastens.
Sie haben kein Anschreiben für die Verlängerung Ihres Aufenthaltsdokumentes bekommen oder möchten rechtzeitig selber einen Termin vereinbaren? Nutzen Sie zur Antragstellung und Terminvereinbarung folgendes Kontaktformular: Städtische Asylstelle (32/4-7)
Für eine Anmeldung benötigen Sie außerdem:
- vollständig ausgefülltes
Anmeldeformular [pdf, 1,1 MB], 1 MB, PDF - vollständig ausgefüllte
Wohnungsgeberbescheinigung [pdf, 29 kB], 29 KB, PDF - Mietvertrag
- Zuweisungsbescheid
- Bescheid des Bundesamtes für Migration und Integration (BAMF) - wenn schon zugegangen
Der Rat der Europäischen Union hat mit Datum vom 13.11.2023 die Verlängerung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/382 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG um ein weiteres Jahr, also bis zum 04.03.2025, beschlossen.
Mit Verlängerung des Durchführungsbeschlusses kommt auch § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) weiterhin zur Anwendung.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat mit der Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine die Fortgeltung der bisher erteilten Aufenthaltserlaubnisse gem. § 24 AufenthG bis zum 04.03.2025 festgelegt.
Dies bedeutet:
Alle Aufenthaltserlaubnisse gem. § 24 AufenthG, die am 01.02.2024 gültig sind, behalten per Verordnung weiterhin einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 04.03.2025 ihre Gültigkeit – auch, wenn das Gültigkeitsdatum auf dem elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) im Laufe des Jahres 2024 abläuft.
Durch diese Regelung per Verordnung ist keine Neu-Ausstellung eines eAT bei Ablauf durch die Ausländerbehörde erforderlich. Als Nachweis über das Fortbestehen des Aufenthaltsrechtes können die Einzelnen auf die o.g. Verordnung verweisen.
Alle beteiligten Behörden in der Bundesrepublik Deutschland werden durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat über die o.g. Verordnung und das sich daraus ergebende Fortbestehen des Aufenthaltsrechtes in Kenntnis gesetzt. Gleiches gilt für die Unterrichtung der Partnerländer in der Europäischen Union.
Zielsetzung der Regelung per Verordnung ist die Reduzierung der Aufwände bei den zuständigen Ausländerbehörden, aber auch bei den betroffenen Personen durch den Wegfall einer persönlichen Vorsprache.
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Städtische Asylstelle
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Kontaktformular möglich.
Beratung, Unterstützung und Informationen für Zugewanderte, Nachbar*innen sowie Freiwillige in Dortmund
Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.
Informationen zum Studium und Sprachkursen für ausländische Studierende.
Entdecken Sie die Services zum Thema Ausländerwesen der Stadt Dortmund: Reiseausweise sowie Versagungs- und Ausweisungsverfahren.
Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).
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Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")
Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.
Hier finden Sie eine Übersicht zu den Themen der Ausländerbehörde der Stadt Dortmund.
Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.
Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.
Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.
Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.
Kontaktinformationen des Bereichs Geflüchtete in Dortmund im Dortmunder Sozialamt