Einbürgerung und Staatsangehörigkeit
Erklärung über den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit oder Rechtsstellung als Deutsche bzw. Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.
Für bestimmte Personengruppen ist die Genehmigung des Verzichts zu versagen. Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, gelten generell als handlungsfähig. Bei Antragstellern unter 16 Jahren stellen die gesetzlichen Vertreter, in der Regel Vater und Mutter, gemeinsam den Antrag. Bitte beachten Sie, dass die Abgabe der Verzichtserklärung einer Person, die unter elterlicher Sorge (unter 18 Jahren) oder Vormundschaft steht, nur mit Genehmigung des deutschen Vormundschaftsgerichts erfolgen kann.
Erforderliche Unterlagen für den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit:
- deutscher/ausländischer Pass der/des Erklärenden
- ggf. weitere Nachweise über den Besitz der deutschen/ausländischen Staatsangehörigkeit
- Geburtsurkunde der/des Erklärenden
- ggf. Heiratsurkunde der/des Erklärenden
- ggf. Heiratsurkunde der Eltern der/des Erklärenden
- ggf. Nachweis der gesetzlichen Vertretung
- ggf. Genehmigung des deutschen Vormundschaftsgerichts
Die Unterlagen sind in Original und Kopie oder in bereits beglaubigter Kopie vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen sind zusätzlich beglaubigte Übersetzungen, gefertigt von einem gerichtlich vereidigten Dolmetscher, beizubringen.
Sofern Sie Ihren Lebensmittelpunkt im Inland haben, sind die jeweiligen Staatsangehörigkeitsbehörden zuständig. Für den Regierungsbezirk Arnsberg ist die Bezirksregierung in Arnsberg die Staatsangehörigkeitsbehörde, die über den Antrag die abschließende Entscheidung trifft. Sie können den Antrag bei der Stadt Dortmund stellen oder den Antrag sofort an die Bezirksregierung Arnsberg richten. Soweit Sie sich im Ausland aufhalten, wenden Sie sich bitte an die zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat).
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
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Hier finden Sie eine Übersicht zu den Themen der Ausländerbehörde der Stadt Dortmund.
Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.
Themen zum Bereich Geflüchtete in Dortmund des Sozialamtes der Stadt Dortmund
Kontaktinformationen des Bereichs Geflüchtete in Dortmund im Dortmunder Sozialamt
Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.
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Hier finden Sie die Kontaktinformationen der Ausländerbehörde in Dortmund, aufgeteilt nach den jeweiligen Angelegenheiten.
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.
Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.
Entdecken Sie die Services zum Thema Ausländerwesen der Stadt Dortmund: Reiseausweise sowie Versagungs- und Ausweisungsverfahren.
Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.
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