Ausländische Studierende und Fachkräfte
Erwerbstätigkeit
Anmeldung
Sie haben eine gültige Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsaufnahme, Erwerbstätigkeit bzw. zum Zwecke der Forschung.
Sprechen Sie zur Anmeldung bitte mit folgenden Unterlagen vor: vollständig ausgefülltes
-
- vollständig ausgefüllte
- gültiger Nationalpass (Original & Kopie),
- aktuellen Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (Original & Kopie).
- bei Ortswechsel in Verbindung mit neuem Arbeitgeber
- neuer Arbeitsvertrag (Original & Kopie),
- sofern vorhanden die Zustimmung durch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) in Kopie.
Wichtig: Beachten Sie, dass im Einzelfall noch weitere Unterlagen benötigt werden könnten.
Verlängerung
Sie haben kein Anschreiben für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bekommen?
Melden Sie sich bitte spätestens zwei Wochen vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels per Email um einen Termin zu vereinbaren. Eine Vorsprache ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- gültigen Nationalpass (Original & Kopie),
- aktuellen Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (Original & Kopie),
- ein aktuelles biometrisches Passfoto,
- bei gleichem Arbeitgeber
- aktuelle vom Arbeitgeber ausgefüllte Arbeitgeberbescheinigung,
- letzten drei Lohn-/Gehaltsabrechnungen (Original & Kopie).
Download:
- bei neuem Arbeitgeber
- neuer Arbeitsvertrag (Original & Kopie),
- letzten drei Lohn-/Gehaltsabrechnungen (Original & Kopie),
- aktueller Krankenversicherungsnachweis (Einzahlungsbeleg / Kontoauszug).
Wichtig: Beachten Sie, dass im Einzelfall noch weitere Unterlagen benötigt werden könnten und unter Umständen die Zustimmung durch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) nötig ist.
Gebühren:
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 93,00 €
eventuell Fiktionsbescheinigung (vorläufiger Aufenthaltstitel): 13,00 €
Die Ausländerbehörde bittet darum, Gebühren für erbrachte Dienstleistungen nur noch mit der EC-Karte zu bezahlen.
Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.
Beratung, Unterstützung und Informationen für Zugewanderte, Nachbar*innen sowie Freiwillige in Dortmund
Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.
Kontaktinformationen des Bereichs Geflüchtete in Dortmund im Dortmunder Sozialamt
Das Team ist zuständig für Ausländische Studierende und Fachkräfte.
Beratung, Unterstützung und Informationen für Zugewanderte, Nachbar*innen sowie Freiwillige in Dortmund
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.
Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.
Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")
Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten
Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen
Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.
Beratung, Unterstützung und Informationen für Zugewanderte, Nachbar*innen sowie Freiwillige in Dortmund
Hier finden Sie eine Übersicht zu den Themen der Ausländerbehörde der Stadt Dortmund.
Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.