Ordnungsamt
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Ausländerbehörde

Dienstleistungszentrum Bürgerdienste International

Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind und bspw. Aufenthaltstitel aus familiären Gründen besitzen oder eine Niederlassungserlaubnis.

Aufenthaltsdokumente/Verlängerung

Wenn Ihr Aufenthaltsdokument abläuft, werden Sie rechtzeitig vor dessen Ablauf von uns angeschrieben. Schriftlich erhalten Sie Informationen darüber, welche Unterlagen Sie zur Verlängerung mitbringen müssen.

Wichtig: Damit die Postzustellung Sie auch erreicht, überprüfen Sie bitte stets die Beschriftung Ihres Briefkastens.

Sie haben kein Anschreiben für die Verlängerung des Aufenthaltsdokumentes bekommen oder möchten rechtzeitig selber einen Termin vereinbaren? Nutzen Sie zur Antragstellung und Terminvereinbarung folgendes Kontaktformular: Dienstleistungszentrum Bürgerdienste International (32/4-3)

Für einen Termin zur Verlängerung eines Aufenthaltsdokumentes sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • gültiger Nationalpass (Original & Kopie)
  • aktuelles Aufenthaltsdokument (bspw. Fiktion oder Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (Original & Kopie))
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • aktuelle Finanzierungsnachweise (letzten 3 Lohnabrechnungen/Bescheid Jobcenter)

Für eine Anmeldung außerdem:

Information zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels von anlässlich des Krieges in Israel eingereisten israelischen Staatsangehörigen

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat mit Datum vom 18.01.2024 eine Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels von anlässlich des Krieges in Israel eingereisten israelischen Staatsangehörigen erlassen (Israel-Aufenthalts-Übergangsverordnung – IsraelAufenthÜV).

Diese Verordnung tritt am 26. Januar 2024 in Kraft und regelt anlässlich des durch die Terrororganisation Hamas verursachten Krieges in Israel die vorübergehende Befreiung israelischer Staatsangehöriger vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für den Aufenthalt im Bundesgebiet.

Gem. § 2 IsraelAufenthÜV, 254 KB, PDF sind israelische Staatsangehörige bis zum 26. April 2024 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für den Aufenthalt im Bundesgebiet befreit. Diese Befreiung gilt rückwirkend zum 07. Oktober 2023 und nur, solange keine ablehnende Entscheidung zur Erteilung eines Aufenthaltstitels getroffen wurde.

Dies bedeutet:

Israelische Staatsangehörige, die seit dem 07.10.2023 (anlässlich des Krieges in Israel) in das Bundesgebiet eingereist sind, dürfen sich per Verordnung bis zum 26.04.2024 ohne Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhalten.

Der visumfreie Kurzaufenthalt israelischer Staatsangehöriger wird somit im zuvor genannten Zeitraum durch die Verordnung automatisch verlängert, ohne dass ein Antrag auf Verlängerung bei einer Ausländerbehörde gestellt werden muss.

Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Dienstleistungszentrum Bürgerdienste International (32/4-3)

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Olpe 1
44135 Dortmund

Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Kontaktformular möglich.

Mehr zum Thema

Visa-Angelegenheiten

Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.

Staatsangehörigkeitsausweis

Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.

Aufenthaltsbeendigung

Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.

Themen

Hier finden Sie eine Übersicht zu den Themen der Ausländerbehörde der Stadt Dortmund.

Erwerbstätigkeit

Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.

Aufenthalte aus humanitären Gründen

Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.

Freizügigkeit (EU)

Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.

Staatsangehörigkeitsausweis

Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.

Beibehalt der deutschen Staatsangehörigkeit

Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.

Dienstleistungszentrum Bürgerdienste International

Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.

Dienstleistungszentrum Bürgerdienste International

Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.

Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels

Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).

Städtische Asylstelle

Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.

Einbürgerung und Staatsangehörigkeit

Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.

Erwerbstätigkeit

Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.