Ausländische Studierende und Fachkräfte
Studium / Sprachkurs
Anmeldung
Sprechen Sie zur Anmeldung mit folgenden Unterlagen vor:
- vollständig ausgefülltes
Anmeldeformular [pdf, 1,1 MB], 1 MB, PDF - vollständig ausgefüllte
Wohnungsgeberbescheinigung [pdf, 29 kB], 29 KB, PDF - gültiger Nationalpass (Original & Kopie)
- aktuellen Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (Original & Kopie).
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Teilnahmebescheinigung der Sprachschule
Verlängerung
Sie haben kein Anschreiben für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bekommen?
Melden Sie sich bitte spätestens zwei Wochen vor Ablauf des Aufenthaltstitels per E-Mail oder nutzen Sie das entsprechende Kontaktformular für die Terminvergabe. Folgende Unterlagen sind bei Ihrer Vorsprache mitzubringen:
- gültiger Nationalpass (Original & Kopie)
- aktuellen Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (Original & Kopie)
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- aktuelle Finanzierungsnachweise
- Nachweis über eine Verpflichtungserklärung zum Studium und aktuellen Kontoauszug oder
- Sperrkonto
- aktueller Krankenversicherungsnachweis (Einzahlungsbeleg / Kontoauszug)
beim Studium zusätzlich:
-
Prüfbescheinigung , 12 KB, PDF (ausgefüllt vom Prüfungsamt Ihrer Hochschule) - aktuelle Immatrikulationsbescheinigung.
Bei Absolvierung studienvorbereitender Maßnahmen oder eines Sprachkurses zusätzlich:
- Teilnahmebescheinigung des Deutschkurses (Original & Kopie) oder
- aktuelle Studienbescheinigung des Studienkollegs oder
- Nachweis über Feststellungsprüfung.
Wichtig: Beachten Sie, dass im Einzelfall noch weitere Unterlagen benötigt werden könnten.
Gebühren:
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 93,00 €
eventuell Fiktionsbescheinigung (vorläufiger Aufenthaltstitel): 13,00 €
Die Ausländerbehörde bittet darum, Gebühren für erbrachte Dienstleistungen nur noch mit der EC-Karte zu bezahlen.
Wechsels des Aufenthaltszwecks
Erforderliche Unterlagen beim Wechsel des Aufenthaltszwecks (Wechsel der Hochschule und/oder der Fachrichtung), sofern Sie noch im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis nach § 16b Abs. 1 des Aufenthaltsgesetztes sind:
- gültiger Nationalpass (Original & Kopie),
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung,
- formlosen Antrag auf Genehmigung des Wechsels des Aufenthaltszwecks,
- ein aktuelles biometrisches Passfoto,
-
Prüfbescheinigung, 12 KB, PDF (ausgefüllt vom Prüfungsamt Ihrer Hochschule), - Studienverlaufsplan bzw. Nachweise über Ihre während des gesamten Studiums erbrachten Leistungen.
Gebühren
Wechsel des Aufenthaltszwecks: 98,00 €
Die Ausländerbehörde bittet darum, Gebühren für erbrachte Dienstleistungen nur noch mit der EC-Karte zu bezahlen.
Erforderliche Unterlagen bei Wechsel des Aufenthaltszwecks (Wechsel der Hochschule und/oder der Fachrichtung) und gleichzeitiger Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis:
- gültiger Nationalpass (Original & Kopie),
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung,
- formlosen Antrag auf Genehmigung des Wechsels des Aufenthaltszwecks,
- ein aktuelles biometrisches Passfoto,
- Prüfbescheinigung (ausgefüllt vom Prüfungsamt Ihrer Hochschule),
- Studienverlaufsplan bzw. Nachweise über Ihre während des gesamten Studiums erbrachten Leistungen,
- aktuelle Finanzierungsnachweise
- Nachweis über eine Verpflichtungserklärung zum Studium und aktuellen Kontoauszug oder
- Sperrkonto,
- aktueller Krankenversicherungsnachweis (Einzahlungsbeleg / Kontoauszug).
Gebühren
Wechsel des Aufenthaltszwecks & Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 98,00 €
eventuell Fiktionsbescheinigung (vorläufiger Aufenthaltstitel): 13,00 €
Die Ausländerbehörde bittet darum, Gebühren für erbrachte Dienstleistungen nur noch mit der EC-Karte zu bezahlen.
Sie haben Ihre studienvorbereitenden Maßnahmen erfolgreich abgeschlossen und möchten nun studieren:
- gültiger Nationalpass (Original & Kopie),
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung,
- formlosen Antrag auf Genehmigung des Wechsels des Aufenthaltszwecks,
- ein aktuelles biometrisches Passfoto,
- DSH-Zeugnis bzw. TestDAF-Bestätigung (Original & Kopie),
- aktuelle Finanzierungsnachweise
- Nachweis über eine Verpflichtungserklärung zum Studium und aktuellen Kontoauszug oder
- Sperrkonto,
- aktueller Krankenversicherungsnachweis (Einzahlungsbeleg / Kontoauszug).
Gebühren
Wechsel des Aufenthaltszwecks: 98,00 €
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 93,00 €
Wechsel des Aufenthaltszwecks & Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 98,00 €
eventuell Fiktionsbescheinigung (vorläufiger Aufenthaltstitel): 13,00 €
Die Ausländerbehörde bittet darum, Gebühren für erbrachte Dienstleistungen nur noch mit der EC-Karte zu bezahlen.
Ordnungsamt - Ausländische Studierende
Anschrift und Erreichbarkeit44122 Dortmund
Wichtig: Geben Sie Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum an. Die Beantwortung Ihrer E-Mail wird voraussichtlich einige Tage dauern. Bitte sehen Sie von zeitnahen Erinnerungen ab.
Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Kontaktformular möglich.
Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.
Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.
Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten
Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.
Entdecken Sie die Services zum Thema Ausländerwesen der Stadt Dortmund: Reiseausweise sowie Versagungs- und Ausweisungsverfahren.
Services des Bereichs Geflüchtete in Dortmund des Dortmunder Sozialamtes
Themen zum Bereich Geflüchtete in Dortmund des Sozialamtes der Stadt Dortmund
Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen
Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")
Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten
Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.
Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).
Services des Bereichs Geflüchtete in Dortmund des Dortmunder Sozialamtes
Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.